Hallo Hr.Döring , bekommen Rentner einen Inflationsausgleich?

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Felix Döring
SPD
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Frage von Klaus D. •

Hallo Hr.Döring , bekommen Rentner einen Inflationsausgleich?

Sie schreiben man sollte Rentner und Pensionäre nicht gegeneinander ausspielen.
Ergo wäre es gerecht wenn beide Gruppen einen Inflationsausgleich bekommen oder sind
Sie anderer Meinung?.
Da ich Ehrenamtlich bei der Tafel bin weiß ich nur zu gut wer unsere Hilfe in Anspruch nimmt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mir ist bewusst, dass viele Rentner*innen mit kleinem Einkommen durch gestiegene Energiepreise und hohe Inflation stark belastet sind. Deshalb kommt es darauf an, dass wir die gesetzliche Rente auch für die Zukunft sicher und verlässlich machen.

Auf lange Sicht bedeutet Solidarität in der Alterssicherung für uns als SPD-Fraktion, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören sollten. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Dafür gibt es im Bundestag aktuell allerdings keine Mehrheit.

Deshalb haben wir vereinbart, dass wir die gesetzliche Rente stärken und uns für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent einsetzen. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt. Sollten sich weitere Spielräume ergeben, werden wir sie nutzen.

Gleichzeitig soll der der Bund jetzt gute und faire Arbeitsbedingungen für diejenigen bieten, die in der Polizei, bei der Bundeswehr, bei der Post und in vielen anderen entscheidenden Bereichen für unsere Sicherheit und das Allgemeinwohl Dienst leisten oder geleistet haben. Dazu gehören auch auskömmliche Versorgungsbezüge im Alter, gerade auch für die vielen Betroffenen, die im einfachen Dienst tätig gewesen und ein geringes Einkommen haben.

Generell gilt, dass das Rentensystem und die Besoldung zwei unterschiedliche Systeme sind, die nicht miteinander vergleichbar sind: die gesetzliche Rente wird von den betrieblichen Renten ergänzt, während die Beamtenversorgung beides auf einmal erfüllen muss.  Auch müssen Beamtinnen und Beamte eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen, was gerade im Alter oft hohe Beiträge bedeutet, da deren Höhe nicht einkommens- sondern risikoabhängig sind. Unterschiede entstehen auch durch unterschiedliche Beschäftigungs- bzw. Beitragszeiten sowie abweichende Qualifikationsniveaus.

Die Anpassung der gesetzlichen Rente jedes Jahr orientiert sich im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Steigen also die Löhne und Gehälter, folgen die Renten in der Regel im Folgejahr zum 1. Juli nach. Ein Blick zurück zeigt zudem, dass die Standardrenten von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen sind. Das Plus für die Rentnerinnen und Rentner lag damit deutlich über der Inflationsentwicklung in diesem Zeitraum.

Das Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz verpflichten den Bund, regelmäßig die Bezüge der Besoldungsempfänger*innen und der Versorgungsempfänger*innen an die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Das in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip umfasst dabei neben der Besoldung während der aktiven Zeit auch die Versorgung im Ruhestand.

Aus diesem Grund sieht der Entwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in § 72 Abs. 1 BeamtVG-E vor, dass die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich anteilig zur Höhe des Ruhegehaltssatzes gewährt werden. Die Pensionäre bekommen den Inflationsausgleich somit nicht in voller Höhe, sondern bei durchschnittlich 68 Prozent Ruhegehaltssatz durchschnittlich in Höhe von 2.040 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Döring, MdB

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