Frage an Filiz Polat bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Filiz Polat
Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Walter Z. •

Frage an Filiz Polat von Walter Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Filiz, ist es richtig, dass in der Grünen Bundestagsfraktion entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgesetzes - so wie von Abgeordetenwatch behauptet - Funktionszulagen gezahlt werden?

Frische grüne Grüße aus Ostfriesland
Walter

Filiz Polat
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Walter,

die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zahlt an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen eine Zulage: Fraktionsvorsitzende, Erste PGF, PGFs und stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten eine Funktionszulage iHv 50%, 37,5%, 25%, 20% einer monatlichen Diät. Die Summe der Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen wird in der Bekanntmachung der geprüften Rechnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag durch den Bundestagspräsidenten jährlich veröffentlicht (Bekanntmachung des BT-Präsidenten: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903700.pdf ). Demnach beläuft sich für das Jahr 2017 die Summe der an Fraktionsmitglieder in besonderen Funktionen unserer Fraktion auf 332.538,60€.

Darüber hinaus verweise ich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In einem Urteil vom 21.07.2000 wurde zwar eine gesetzliche Regelung zur Zahlung von Fraktionszulagen für verfassungswidrig erklärt. Fraktionszulagen, die aus den Etats der jeweiligen Bundestagsfraktionen für herausgehobene Fraktionsfunktionen gezahlt werden, hat das Gericht indes nicht beanstandet. Auch das Abgeordnetengesetz geht in § 52 Abs. 2 Nr. 2 davon aus, dass derartige Zulagen gewährt werden können. Die Vorschrift war zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichts bereits lange in Kraft und dem Gericht somit auch bekannt. Eine vom Ältestenrat im November 2011 eingesetzte unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts kam in ihrem Bericht (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf ) ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Fraktionsautonomie derartige Vergütungen für leitende und koordinierende Funktionen erlaube.

Zudem verweise ich auf die Webseite der Bundestagsfraktion, wo dies auch transparent gemacht wird: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/fraktion-aktuell/transparenz.html

Herzliche Grüße
Filiz Polat

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