Frage an Florian Ernstberger von Gerhard Anton E. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Ernstberger,
die derzeit noch amtierende Bayer. Staatsregierung hat eine ´Große Dienstrechtsreform´ für das Jahr 2010 angekündigt.
Dieses Vorhaben stößt bei mir - vorsichtig formuliert - auf ablehnende Skepsis. In den vergangenen Jahren wurde bereits mehrfach am Dienstrecht herum gebastelt (hier nur einige Stichworte: 42 Stundenwoche, diverse Änderungen der Beihilfevorschriften, Einführung eines ´Leistungsprinzips´ - von den Betroffenen auch als ´Windbeutelprinzip´ verspottet).
Ich befürchte bei der angekündigte Dienstrechtsreform ein weiteres Abgleiten in ein ´Dienstrecht nach Gutsherrenart´. Dafür spricht auch, dass die Details dieser Reform erst nach der Landtagswahl 2008 veröffentlicht werden sollen.
Nun meine Frage:
1. Benötigt der Öffentliche Dienst im Freistaat Bayern nach Ihrer Auffassung eine Dienstrechtsreform?
2. Wenn ´Ja´, bitte nennen Sie mir Ihre drei bevorzugten Prioritäten für diese Reform.
3. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die politische Unabhängigkeit des Öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern erhalten bleibt?
Für ihre freundliche Antwort bedanke ich mich bereits heute.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Anton Eiwen
Sehr geehrter Herr Eiwen,
gerne beantworte ich Ihre weitere Frage, wobei ich vorausschicke, dass ich Ihre Skepsis durchaus verstehe.
Ich habe als Anwalt in verschiedenen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, als Bürgermeister und auch als ganz normaler Bürger vielfach die Erfahrung gemacht und Freude dabei gehabt, dass die Beamten weit besser, engagierter, qualifizierter, flexibler und bürgerfreundlicher sind als Ihnen oft der Ruf vorauseilt oder blöde Witze vermitteln wollen. Auch mein Vater, Oberstudiendirektor a.D., war ein gutes vorbildliches Beispiel dafür.
1.
Eine Dienstrechtsreform macht natürlich nur dann Sinn, wenn sie von den im öffentlichen Dienst Tätigen mitgetragen wird, auch wenn nicht jeder begeistert sein kann.
Ich würde sie begrüßen, wenn Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft, Leistungshonorierung, Motivation und Funktionsfähigkeit und damit die Stärkung des öffentlichen Dienstes und der einzelnen Beschäftigten und deren Ansehen in der Öffentlichkeit und auch deren Freude an ihrem Beruf verbessert werden können.
Gerade auch bei den Lehrern wäre dies eine gute Möglichkeit, den Lehrberuf attraktiver zu gestalten und wieder für mehr junge Leute den Anreiz zu schaffen, den Beruf Lehrer zu wählen, was wir dringend in unserem vernachlässigten Bildungssystem benötigen.
2.
Leistungs- und Eignungs- bzw. Qualifikations-Orientierung auch bei Bezahlung und Stellenbesetzung, Stärkung des Nachwuchses, neue moderne Beförderungsmöglichkeiten, die 40-Stunden-Woche und angepasste Altersregelungen, siehe auch die bekannten "Eckpunkte".
3.
Nur ein genaues Hinschauen und immer wieder Hinterfragen und damit die Kontrolle der Unabhängigkeit durch die Verantwortlichen, also auch durch die Mitglieder des Landtags, ist hier Voraussetzung für die Unabhängigkeit und damit auch für das Vertrauen der Bevölkerung in den öffentlichen Dienst. Dazu gehört aber auch die Stärkung der "kleineren" Beschäftigten.
"Gutsherrenart" ist nicht nur in diesem Zusammenhang ein von mir persönlich besonders abgelehntes Attribut. Genau mit dem Gegenteil versuche ich immer Positives zu erreichen.
Mit besten freien Grüßen
Florian Ernstberger
Landtagskandidat FREIE WÄHLER