Wie werden Sie auf die Kürzung der Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen reagieren?
Sehr geehrter Herr Hahnich bin Psychotherapeutin und sehe mit Sorge die geplante Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Der Beruf erfordert einen langen, kostenintensiven Weg, viele KollegInnen beginnen spät zu verdienen und sind familiär stark eingebunden. Eine Kürzung verschärft bestehende Benachteiligungen und gefährdet die Versorgung: Schon jetzt fehlen Therapieplätze. Schlechtere Bedingungen würden mehr Behandlungen von PrivatpatientInnen erzwingen und gesetzlich Versicherte benachteiligen. In Zeiten psychischer Belastungen durch Pandemie, Krieg und wirtschaftliche Unsicherheit ist eine stabile Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen unverzichtbar – im Interesse jedes Einzelnen und der Gesellschaft.Mit freundlichen GrüßenJulia P.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik geregelt. Es handelt sich dabei um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und gegebenenfalls angepasst. CDU und CSU haben uns in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt, dass dabei empirische Daten des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt werden. Auf dieser Grundlage wurden in den letzten Jahren die Vergütungshöhen immer wieder an die gestiegenen Kosten angepasst. Grundlage für die aktuelle Überprüfung der psychotherapeutischen Vergütung ist weiter diese Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts zur Kostenstruktur im medizinischen Bereich für das Jahr 2023, die am 24. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis hat das Institut des Bewertungsausschusses eine detaillierte Sonderauswertung beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben, um die notwendigen Angaben u. a. zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen zu erhalten. Diese Daten lagen am 22. Dezember 2025 vollständig vor. Anhand dieser Daten prüfte der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Rahmen seiner Rechtsaufsicht geprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach ausführlicher Prüfung gab es seitens des BMG keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.
Abgesehen davon bleibt die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und am Bedarf orientierten psychotherapeutischen Versorgung ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Fraktion, für das wir uns weiter einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn
