(...) Ja, ich habe Herrn Mollath "anders" vernommen als andere Zeuge, da ich ihn völlig unabhängig von irgendwelchen konkreten Fragen seine Sicht der Dinge habe darlegen lassen. Andere Zeugen hätten diese Möglichkeiten sicher nicht gehabt. (...)
(...) Unabhängig vom Fall Mollath, wo es eben Zweifel am Urteil gibt, würden Sie doch auch in anderen Fällen (in denen es diese Zweifel nicht gibt), nicht sagen, dass ein gefährlicher Gewalttäter deshalb nicht mehr psychiatrisch untergebracht werden soll, weil er seine Gemeingefährlichkeit leugnet und sich daher an Untersuchungen nicht mitwirkt. (...)
(...) Die Vorgehensweise, die Zeugin Heinemann schriftlich zu befragen, ist vom Untersuchungsausschuss so beschlossen worden. Das Antwortschreiben wird aber nicht veröffentlicht, weil die Akten des Ausschusses ebenso wenig wie die Protokolle veröffentlicht werden. Gleichwohl werden natürlich auch die schriftlichen Antworten in den Schlussbericht - soweit erforderlich - einfließen. (...)
(...) Gresser hatte vielmehr schriftlich und unter Beifügung von Kopien von Twitter-Tweeds die Justizministerin darauf hingewiesen, dass möglicherweise eine Veranstaltung der Ministerin am 10.6.2013, in der es um "Facebook & Co" gehen sollte, untechnisch gesprochen "gestört" werden könnte. Das hatte aber mit der "Causa Mollath" nichts zu tun, sondern mit familienrechtlichen Fragen. Um die Frage, ob dieser Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht, haben Beamte der zuständige Polizeiinspektion im Auftrag der Polizei, nicht der Justiz, Frau Prof. (...)
