Frage an Florian Herrmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Florian Herrmann
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Frage von Guido L. •

Frage an Florian Herrmann von Guido L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,

Sie sind bekanntlich der Vorsitzende des Mollath-Untersuchungsausschusses im bayr. Landtag. Nachdem nun sämtliche geladenen Zeugen angehört wurden, gehe ich davon aus, dass es bald zu einem Abschlussbericht kommen wird.

Meine Fragen:
- Wann wird der Abschlussbericht veröffentlicht?

Auf der Internetseite der CSU findet man folgende Pressemitteilung: http://www.csu-landtag.de/index.php?ka=1&ska=4&idn=770#.UckxbZzm5U4
Dort wird der bayr. Justizministerin, Frau Dr. Merk, m.E. ein Perilschein ausgestellt. Bis vor Kurzem hatte sich Merk jedoch medial so geäußert, dass Gustl Mollath ihrer Meinung nach sich zurecht in der Psychiatrie befindet, siehe http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=10583050/pv=video/nid=233454/twx24j/ .
- Hat Dr. Merk ihre medial geäußerte Meinung von November 2012 vor dem Ausschuss wiederholt oder revidiert?
- Wurde diese Frage überhaupt thematisiert?

Der "Fall Gustl Mollath" zieht mittlerweile immer weitere Kreise: Am 10.06.13 bekam Frau Prof. Dr. Ursula Gresser aus Sauerlach Polizeibesuch, nachdem sie einen m.E. zulässigen Tweet geschrieben hatte: Sie machte auf eine öffentliche Veranstaltung mit Dr. Merk in Hofolding aufmerksam, siehe z.B. http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Mollath-Tweet-Ein-Risiko-namens-Ursula-Gresser;art4306,2054733 .
Sie sind doch stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses im bayr. Landtag. Letzte Woche fand eine Anhörung (auf Initiative der Freien Wähler) im "Fall Ursula Gresser" im Landtag statt, wo auch sie gehört wurde.

Fragen:
- Waren Sie dabei?
- Wissen Sie mehr über die wahren Hintergründe des Polizeibesuchs bei Frau Dr. Gresser?
- Teilen Sie meine Auffassung, dass ein derartiger "Besuch" der Polizei nicht zulässig ist und gegen Art. 5, Satz 1 GG verstösst, siehe http://dejure.org/gesetze/GG/5.html (Gresser hatte Merk ja weder beleidigt noch bedroht)?

In Erwartung Ihrer dezidierten, hoffentlich aufschlussreichen Antwort verbleibe ich

mfG
Guido Langenstück

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Sehr geehrter Herr Langenstück,

vielen Dank für Ihre Zuschrift bei Abgeordnetenwatch.

Der Schlussbericht wird derzeit erarbeitet. Voraussichtlich am 09.07.2013 wird er im Untersuchungsausschuss beschlossen. Er wird dann in der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause dem Plenum des Landtags berichtet. Wie jede Drucksache des Bayerischen Landtags wird er dann auch auf der Homepage des Landtags im Internet abrufbar sein.

Ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht ist, entscheiden unabhängige Gerichte. Darauf hat die Justizministerin in allen ihren Äußerungen, die mir bekannt sind, stets hingewiesen. Diese Frage ist übrigens auch nicht Gegenstand unseres Untersuchungsausschusses, weil wir aufgrund der Gewaltenteilung nicht in die Entscheidungen unabhängiger Gerichte eingreifen können und dürfen. Ich halte dies auch für richtig, weil wir eben keine politische Justiz haben und haben wollen.

Es hat im Innenausschuss, ich war bei der Sitzung natürlich dabei, zum Thema "Polizeibesuch bei Prof. Gresser" keine Anhörung gegeben, sondern es wurden zwei Berichtsanträge von SPD und Freien Wählern behandelt. Das Innenministerium und das Justizministerium haben dazu Stellung genommen. Dabei wurde für alle sehr deutlich, dass dieser Vorgang mit Herrn Mollath nichts zu tun hat. Der Anwalt des ehem. Ehemannes von Frau Prof. Gresser hatte vielmehr schriftlich und unter Beifügung von Kopien von Twitter-Tweeds die Justizministerin darauf hingewiesen, dass möglicherweise eine Veranstaltung der Ministerin am 10.6.2013, in der es um "Facebook & Co" gehen sollte, untechnisch gesprochen "gestört" werden könnte. Das hatte aber mit der "Causa Mollath" nichts zu tun, sondern mit familienrechtlichen Fragen. Um die Frage, ob dieser Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht, haben Beamte der zuständige Polizeiinspektion im Auftrag der Polizei, nicht der Justiz, Frau Prof. Gresser besucht und mit ihr gesprochen. Für die Polizei war die Sache damit erledigt. Frau Prof. Gresser hatte wohl kurz bevor die Polizei bei ihr war bei Twitter einen Tweed mit dem Inhalt abgesetzt, man können ja die Ministerin bei der Veranstaltung am 10.6. auch fragen, wann Herr Mollath aus der Psychiatrie entlassen werde. Sie hatte daher wohl vermutet, die Polizei sei deshalb bei ihr gewesen. Dem war aber nicht so, weil die Polizei gar keine Kenntnis dieses Tweeds hatte. Gegen Art. 5 GG hat das nicht verstoßen, weil weder die Polizei noch sonstwer Frau Prof. Gresser irgendetwas verboten hat. Frau Prof. Gresser hat sich dann auch in der Veranstaltung durchaus zu Wort gemeldet. Insofern kann man also nicht davon sprechen, die Causa Mollath würde immer weitere Kreise ziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann

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