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Wie stehen Sie zur Kürzung der Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5% zum 1.4.2026?

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Florian Oßner
CSU
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Frage von Manuel K. •

Wie stehen Sie zur Kürzung der Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5% zum 1.4.2026?

Wie stehen Sie zur Kürzung der Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5% zum 1.4.2026?

Am 12.03. wurde beschlossen, das Honorar für Psychotherapeut:innen ab Quartal 2/2026 um 4,5 % zu kürzen. Diese Entscheidung ist gesundheitspolitisch kurzsichtig und gefährdet die ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Unter wachsendem wirtschaftlichem Druck könnten Praxen gezwungen sein, weniger gesetzlich Versicherte zu behandeln oder sich ganz aus der Versorgung zurückzuziehen.

Dabei ist Psychotherapie kein Kostenfaktor, sondern eine Investition. Studien zeigen, dass jeder investierte Euro erhebliche Folgekosten spart. Eine Analyse der Techniker Krankenkasse beziffert das Verhältnis auf etwa 3,26 : 1 – durch weniger Krankengeld, weniger stationäre Aufenthalte und geringere medizinische Folgekosten.

Gerade bei steigenden Praxis- und Personalkosten sendet eine Honorarkürzung das falsche Signal. Unterstützen Sie eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Arbeit?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vergütung der ambulanten Psychotherapie.

Die Vergütung wird nicht unmittelbar politisch festgelegt, sondern im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung – insbesondere durch KBV und GKV-Spitzenverband – auf Grundlage aktueller Kostendaten verhandelt. Basis der aktuellen Entscheidung ist die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023.

Der Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 eine Absenkung um 4,5 % beschlossen – gegen die Stimmen der KBV. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge für Personalkosten um 14,25 % erhöht, wodurch die Auswirkungen für viele Praxen zumindest teilweise abgefedert werden sollten.

Ich habe sehr großes Verständnis dafür, dass diese Entwicklung für viele Psychotherapeuten belastend ist. Zugleich ist die Politik an die Entscheidungen der Selbstverwaltung gebunden. Das Bundesgesundheitsministerium wird das Verfahren jedoch untersuchen; zudem ist eine gerichtliche Überprüfung möglich.

Eine gute und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung bleibt ein zentrales Anliegen der CSU im Bundestag. 

Mit den besten Grüßen

Ihr Florian Oßner MdB

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