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Antwort von Florian Oßner
CSU
• 26.08.2013

(...) Die Verbeitragung einer betrieblichen Altersversorgung, die als Kapital am Laufzeitende ausbezahlt wird, ist rechtlich nicht als Eingriff in den Vertrag zu werten. Die Regelung ist zudem eine Gleichstellung mit einer betrieblichen Altersversorgung, die als lebenslange Rente ausgezahlt wird. (...)

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