Frage von Annette S. • 06.07.2022
Antwort von Frank Bsirske Bündnis 90/Die Grünen • 13.07.2022
Das Bürgergeld an sich betrifft zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Leistungen nach dem SGB II.
Das Bürgergeld an sich betrifft zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Leistungen nach dem SGB II.
Stärkung der Erwerbsminderungsrenten im Rentenbestand war ein Kernanliegen
Für die Weiterentwicklung der kommunalen Krankenhäuser gibt es vielversprechende Ansätze, die endlich in die Tat umgesetzt werden müssen.
Jetzt macht es keinen Sinn mehr, darauf zu reagieren, da sich die Corona-Situation mittlerweile grundlegend geändert hat.
Die Zahlen des RKI Anfang Dezember zeigen, dass das Risiko geimpft auf der Intensivstation zu landen, 17-mal geringer ist, als ungeimpft.
Die medizinische Wissenschaft ist sehr dynamisch, da fortlaufend neue Erkenntnisse gewonnen werden.