Frage an Frank Schwabe bezüglich Umwelt

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Frank Schwabe
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Frage von Wilfried L. •

Frage an Frank Schwabe von Wilfried L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schwabe,

zum Jahreswechsel werden die ersten Umweltzonen eingerichtet. Für Recklinghausen gibt es zwar noch keine konkreten Vorstellungen, allerdings muss ich immer damit rechnen, eines Morgens aufzuwachen und in einer Umweltzone zu wohnen.

Ich besitze ein Wohnmobil Bj. 87 mit Dieselmotor. Das Fahrzeug wird fast ausschließlich für Urlaubsfahrten genutzt; im Jahr kommen max. 10.000 km an Laufleistung zusammen. Technisch ist das Fahrzeug sehr gepflegt, so dass ich mir durchaus vorstellen kann, es noch einige Jahre zu benutzen.

Im letzten Jahr musste ich bereits eine Erhöhung der Kfz-Steuer um 148% hinnehmen. Ich habe mich über die technischen Möglichkeiten einer Verbesserung der Schadstoffklasse informiert. Leider gibt es für mein Fahrzeug keinen passenden Russpartikelfilter, und nach Aussage verschiedener Hersteller ist auch nicht daran gedacht, entsprechende Filter zu entwickeln.

Zähneknirschend habe ich mich bereits mit der höheren Kfz- Steuer abgefunden. Nur wenn an meinem Wohnort eine Umweltzone zum Tragen kommt, zahle ich zwar Kfz- Steuern, kann mein Fahrzeug aber gar nicht mehr benutzen!

So las ich heute in der Zeitung, dass es für Besitzer ältere Dieselfahrzeuge in den Umweltzonen Ausnahmegenehmigungen gibt. Aber nur, wenn der Ersatz eines Fahrzeuges zu einer Existenzgefährdung führen würde oder öffentliche Verkehrsmittel auf Grund einer Schwerbehinderung oder ungünstiger Arbeitszeiten nicht genutzt werden können.

Da stellt sich mir die Frage, wie ich solch einen Ausnahmeantrag für mein Wohnmobil, von dem weder meine Existenz abhängt, noch dass ich für Fahrten zum Arbeitsplatz nutze, begründen soll?

Für die Besitzer von Oldtimern, die ja ein ähnliches Problem haben - altes Fahrzeug ohne Nachrüstmöglichkeit, Fahrzeug wird nur für Hobbyzwecke genutzt - hat der Gesetzgeber nachträglich eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung erlassen. Aber was ist mit den Besitzern älterer Wohnmobile? Wie soll ein Anwohner solch eine Ausnahme begründen?

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