Frage an Franz-Josef Holzenkamp von Jörg R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Holzenkamp,
als Mitglied des Bundesausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe ich folgende Fragen an Sie:
1.) Wäre es nicht möglich, für Lebensmittel, Kosmetik und Körperpflegeprodukte (und evtl. auch andere Produkte), dahingehend eine Kennzeichnungspflicht einzuführen, ob ein Produkt frei von tierischen Inhaltsstoffen ist und auch ohne die Hilfe von Tieren/tierischen Produkten hergestellt wurde?
2.) Falls Nein, warum würde das nicht gehen?
Hintergrund: mein Eindruck ist, dass die Gesellschaft immer gewillter ist, möglichst auf tierische Produkte zu verzichten. Dies wird aber meiner Meinung nach teilweise immens durch eine schwer über- und durchschaubare Ettiketierung erschwert. Dazu kommt noch, dass es verschiedene Inhaltsstoffe gibt, die nicht einmal deklarationspflichtig sind und somit vom Verbraucher also gar nicht entschieden werden kann, ob er mit diesen Inhaltsstoffen konform geht oder nicht.
Sehr geehrter Herr Raumweiler,
für kosmetische Mittel ist vorgeschrieben, dass alle Bestandteile zur Zeit der Herstellung in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtes auf der Verpackung angegeben werden. Die abnehmende Reihenfolge gilt nicht für Stoffe, deren Bestandteil unter einem Prozent liegt.
Als Bestandteile kosmetischer Mittel gelten nicht Hilfsstoffe, soweit sie aus den kosmetischen Mitteln entfernt wurden oder als ungefährliche und technologisch unvermeidbare und gesundheitlich unbedenkliche Restbestandteil gelten, sowie Lösungsmittel oder Trägerstoffe für Riech- und Aromastoffe, die technologisch erforderlich sind.
Bestandteile tierischen wie anderen Ursprungs müssen mit ihrer spezifischen Bezeichnung nach der International Nomenclature for Cosmetic Ingredients (INCI) angegeben werden. Danach ist es jedem Verbraucher möglich festzustellen, ob ein kosmetisches Produkt Bestandteile tierischen Ursprungs enthält.
Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Holzenkamp, MdB