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Warum wird Psychotherapie auf Facharztniveau schlechter bezahlt, obwohl der Bedarf stetig steigt?

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Franziska Giffey
SPD
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Frage von Marie K. •

Warum wird Psychotherapie auf Facharztniveau schlechter bezahlt, obwohl der Bedarf stetig steigt?

Psychotherapeutinnen absolvieren ein Bachelor- und Masterstudium & eine mehrjährige Weiterbildung. Ausbildung, Verantwortung & wissenschaftlicher Anspruch entsprechen in Umfang und Niveau der fachärztlichen Ausbildung. Dennoch wurde beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % zu senken.

Der Weg in diesen Beruf ist bereits heute extrem anspruchsvoll & mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Studium, Weiterbildung und strukturelle Rahmenbedingungen führen dazu, dass sich viele angehende Psychotherapeutinnen verschulden müssen, bevor sie in ihren Beruf starten. Eine Honorarkürzung ist das falsche Signal.

Gleichzeitig warten Patientinnen bereits heute oft viele Monate auf einen Therapieplatz. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit & Frühverrentung-der Bedarf an Behandlung steigt.

Wer eine Versorgung auf Facharztniveau erwartet, muss auch strukturelle Voraussetzungen dafür schaffen.Psychotherapie ist kein Luxus.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K., 

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zuerst einmal bitte ich die verspätete Beantwortung Ihrer Frage zu entschuldigen. Aufgrund eines Büroversehens wurde mir Ihre Frage leider erst jetzt weitergeleitet.

Ich habe großen Respekt vor Menschen, die den Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten erlernen und sich mit viel Engagement für ihre Mitmenschen einsetzen. Diese harte Arbeit muss auch entsprechend gut bezahlt werden. Wie wichtig Ihre Arbeit ist, zeigt der deutliche Anstieg des Bedarfs an Psychotherapie in den letzten Jahren. Gleichzeitig muss die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit sicherstellen, dass die finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortungsvoll und im Interesse aller Versicherten eingesetzt werden. Die Politik setzt den gesetzlichen Rahmen, die konkrete Vergütung wird jedoch von der gemeinsamen Selbstverwaltung festgelegt. Aktuell läuft ein Gerichtsverfahren um die genannte Honorarkürzung, da die Kassenärztliche Bundesvereinigung Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht hat. Als Senatorin und Abgeordnete respektiere ich die Entscheidung des Gerichts, die Honorarkürzung vorläufig zu stoppen und möchte mich aufgrund der Gewaltenteilung während des laufenden Verfahrens nicht weiter zu dem Verfahren äußern. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch Fragen haben, zögern bitte nicht, mich direkt zu kontaktieren. Sie erreichen mich per E-Mail unter franziska.giffey@spd.parlament-berlin.de Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf meiner Webseite https://franziska-giffey.de/kontakt/

Mit Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen
Ihre Franziska Giffey

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