Frage an Franziska Sylla von Steffen M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Sylla,
mir liegen diverse Fragen am Herzen, die insbesondere mit dem Strukturangleich Ost-West oder der demographischen Entwicklung zusammen hängen. Hier möchte ich Sie aber fragen, wie Sie zu dem Thema "Bürgerversicherung" stehen. Insbesondere möchte ich mich über Ihren Standpunkt zu Vertrauensschutzregelungen oder Ungerechtigkeiten durch den dadurch überall entstehenden Risikostrukturausglich stehen.
MfG
Steffen Murawski
Sehr geehrter Steffen Murawski,
vielen Dank für Ihre Frage.
*Hintergrund:*
Quelle: www.abaskus24.de, Spezialist f Krankenversicherungen, v 2. 9.05
Kopfpauschale & Bürgerversicherung
Seit den 70er Jahren steigt der Beitragssatz der Krankenkassen. 8,2 Prozent betrug er für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen im Jahr 1970, über 14 Prozent sind es heute. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Volkseinkommen hat sich jedoch nicht wesentlich verändert. Da die höheren Beitragssätze auch mehr Lohnnebenkosten bedeuten, versuchen alle Reformmodelle die Beitragssätze zu reduzieren.
*Die Bürgerversicherung* - Beitrag nach Einkommen
Die Bürgerversicherung wird von SPD und Grünen favorisiert, allerdings in unterschiedlichen Varianten. In der Bürgerversicherung sollen möglichst alle Bürger versichert sein und für diese Versicherung Beiträge zahlen. Derzeit sind rund 72 Millionen Deutsche bei den gesetzlichen Kassen versichert. In die Bürgerversicherung sollen künftig auch Beamte, Selbstständige und möglichst auch privat Versicherte einbezogen werden, die Versicherungspflichtgrenze fällt dann weg.
Die Bürgerversicherung kann auch von privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Jeder kann seine Krankenkasse frei wählen. Alle Kassen müssen die Versicherten ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Bestehende private Krankenversicherungsverträge gelten weiter, wenn die Versicherten das wünschen.
*Beiträge* auch auf Zinseinnahmen
Bei der Bürgerversicherung zahlt jeder weiterhin einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen als Beitrag. Bisher galten allerdings lediglich Löhne und Gehälter (bzw. der Renten) als Einkommen. Zukünftig sollen alle Einkommen einbezogen werden. Während die *Grünen* dies für Zinsen aus Kapitalanlagen und für Mieteinnahmen wollen, sollen nach dem Willen der SPD die Mieteinnahmen außen vor bleiben.
*Die SPD* ist sich allerdings noch nicht ganz einig. Alternativ zur Einbeziehung der Zinsen wird eine "Abgeltungssteuer" erwogen. Diese soll sieben Prozent der Zinseinkünfte betragen. Auch privat Versicherte müssten sie zahlen. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze halten sich die Grünen noch offen, die SPD will sie beibehalten.
Kinder beitragsfrei mitversichert.
*Kinder* bleiben in der Bürgerversicherung beitragsfrei versichert, ebenso Ehepartner, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Für alle anderen Ehepartner soll nach den Plänen der Grünen ein Ehegattensplitting eingeführt werden. Die SPD will Ehepartner, die kein Einkommen haben, weiterhin kostenlos mitversichern.
Die paritätische Lastenteilung -die Zahlung des Beitrags jeweils zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber - soll beibehalten werden. Die Grünen wollen aber eine Grenze von maximal 6,5 Prozent für die Arbeitnehmer, das entspräche einer "Deckelung" bei einem Kassenbeitrag von 13 Prozent. SPD und Grüne versprechen sich von der Bürgerversicherung eine Beitragsreduzierung um 1,5 bis zwei Prozentpunkte sowie gleichzeitig mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen.
*Kopfpauschale* - feste Prämie mit Ausgleich
Für das Modell einer Kopfpauschale, auch Gesundheitsprämie genannt, plädiert die CDU. In diesem Modell gilt für alle Mitglieder der gesetzlichen Kassen ein einheitlicher Beitrag - unabhängig vom Einkommen. In der Debatte waren zunächst weit über 200 Euro, die Union einigte sich am Ende auf eine Prämie von 169. Für Kinder beträgt die
Pauschale 78 Euro. Diese wird komplett aus Steuermitteln bezahlt.
Sozialer Ausgleich über Steuern
Ohne einen sozialen Ausgleich würde das Modell nicht funktionieren, denn Besserverdienende kämen durch den Pauschalbetrag sonst erheblich günstiger weg. Daher soll die Belastung der Versicherten auf 12,5 Prozent des Einkommens jährlich begrenzt werden. Bezahlen die Versicherten mehr für Pauschale oder zusätzliche Versorgung gibt es zum Ausgleich Geld vom Staat.
Zwischen 25 und 40 Milliarden Euro sind nach Ansicht von Experten - je nach Modell-Variante - für den sozialen Ausgleich nötig. Wie das finanziert werden soll, ist höchst umstritten. Drei Varianten wurden da vor allem diskutiert: Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, ein zusätzlicher Solidaritätszuschlag auf das Einkommen ("Gesundheitssoli") oder zusätzlich zur Pauschale noch ein prozentualer Beitrag auf das Erwerbseinkommen. Die Union hat sich für die letzte Variante entschieden.
*Steuerpläne* spielen wesentliche Rolle
Im Zusammenhang mit dem Kopfpauschalenmodell sind die Unionspläne für Steuersenkungen wichtig. Die gesamte Entlastung oder Belastung der Versicherten hängt stark davon ab, wie das Steuermodell aussieht.
*Der CDU* ist wichtig, dass mit der Kopfpauschale die Gesundheitskosten möglichst weit von den Lohnnebenkosten abgekoppelt werden. Die ursprünglich erwogene Auszahlung des Arbeitgeber-Anteils an der Krankenversicherung an die Erwerbstätigen ist allerdings im aktuellen Unionsmodell vom Tisch. Dieses Ziel wird durch das Einfrieren des Arbeitgeber-Anteils nur eingeschränkt erreicht.
*Die CSU* hatte zuletzt ein Stufenmodell in der Diskussion, das nach Einkommen gestaffelte Prämien zwischen 30 und 260 Euro vorsah. Privatversicherte und Besserverdienende sollten zusätzlich einen "Gesundheitssoli" bezahlen. Die Christsozialen konnten sich damit allerdings - zumindest derzeit - nicht durchsetzen
Kopfpauschale im Detail
*Grundprinzip *des Prämienmodells ("Kopfpauschale"): orientiert sich am Prinzip der "Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung", die Einkommensumverteilung wird steuerfinanziert.
1. Wesentliche Ziele und Mechanismen der Reform der GKV durch das Prämienmodell (Rürup und Herzog-Kommission):
Abkehr von der einkommensbezogenen Beitragsbemessung: Jeder Krankenversicherte zahlt eine Prämie, die für alle Versicherten derselben Krankenkasse gleich hoch ist,
Senkung der Lohnnebenkosten durch Abkopplung der GKV-Beiträge von den Arbeitseinkommen
Entlastung der GKV von den Umverteilungsaufgaben: Der Solidarausgleich erfolgt durch einen steuerfinanzierten Prämienzuschuß für geringe Haushaltseinkommen (Anteil der Kosten für die GKV übersteigt 14% des Einkommens), die zusätzlichen Steuermittel kommen aus dem gestiegenen Aufkommen aus der Einkommenssteuer, das System von PKV und GKV bleibt erhalten, die Arbeitgeberanteile werden abgesenkt und nach den Vorstellungen der Herzog-Kommission bei 6,5 % eingefroren sowie den Versicherten als Erhöhung des Bruttolohnes ausbezahlt werden (5,4%, der Rest wird von den Arbeitgebern für die Absicherung des Krankengeldes verwendet) Berücksichtigung aller Einkommensarten und aller Steuerpflichtigen, beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern ohne Einkommen entfällt (Ausnahme: Kinder), Entlastung des Faktors Arbeit durch Senkung des Beitragssatzes.
*3. Ergänzende Vorstellungen der Herzog-Kommission *
Herausnahme einzelner Leistungen aus der GKV:
Krankengeld, Zahnbehandlung
*4. Geplante Auswirkungen: *
Beitrag durchschnittlich zwischen 210 (Rürup) und 264 EUR (Herzog),
Aufwendung für steuerfinanzierten Solidarausgleich etwa 27 Mrd. EUR aus Steuermitteln,
*5. Vorteile: *
Lohnnebenkosten in Bezug auf die GKV entfallen, durch einheitliche Prämie einfache Beitragsbemessung.
*6. Nachteile: *
Erhöhung der Belastung von Einkommen unterhalb von 1400 EUR, Abhängigkeit vom Arbeitsentgelt wird ersetzt durch Abhängigkeit von der Entwicklung des allgemeinen Steueraufkommens, die Aufwendungen für den steuerfinanzierten Solidarausgleich sind nach Ansicht von Experten nicht finanzierbar, Abschaffung der paritätischen Finanzierung der GKV durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dadurch auch weniger Druck von Seiten der Arbeitgeber, die Kosten des Gesundheitssystems niedrig und stabil zu halten
Bürgerversicherung im Detail, vom 16.10.2003
*Grundprinzip der Bürgerversicherung:* von allen Bürgerinnen und Bürgern (inkl. Beamte, Selbständige und Sozialhilfeempfänger) wird ein individuell nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit bestimmter einkommensabhängiger Beitrag geleistet.
*1. Wesentliche Ziele und Mechanismen der Reform der GKV durch eine Bürgerversicherung (Modell Lauterbach): *Erweiterung des Versichertenkreises durch den Wegfall der Versicherungspflichtgrenze, Erweiterung des Versichertenkreises um Beamte und Selbständige, - Einbeziehung weiterer Einkunftsarten wie etwa Einkünfte aus Vermietung, Zins- und Kapitaleinkünfte, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Entlastung des Faktors Arbeit durch Senkung des Beitragssatzes die PKV sollen ebenfalls die Bürgerversicherung sowie Zusatzleistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, anbieten können, der Hauptteil der Beiträge wird beim Arbeitgeber erhoben, andere Einkunftsarten sollen durch die Finanzämter bzw. bei Beitragszahlern ohne Einkommenssteuererklärung durch Selbstauskunft berücksichtigt werden, Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen weiter durch Beitragssätze und Leistungsangebote.
*2. Ergänzendes Modell (Joschka Fischer): *
Arbeitgeberanteile werden dauerhaft prozentual eingefroren und den Versicherten als Erhöhung des Bruttolohnes ausbezahlt, dadurch werden die Beiträge von den Arbeitseinkommen entkoppelt, Nebenfolge für den Staat und die anderen Sozialversicherungszweige: höhere Einnahmen durch Bemessung des erhöhten Bruttolohnes.
*3. Geplante Auswirkungen: *
Mehreinnahmen durch Wegfall der Versicherungspflichtgrenze und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5100 EUR von etwa 14 Mrd. EUR, Senkung des durchschnittlichen Beitrages um 1,3 Prozentpunkte,
*4. Vorteile: *
das Solidarprinzip wird gestärkt, höhere Einnahmen durch Einbeziehung der gesamten Wohnbevölkerung und aller Einkommensarten
*5. Nachteile:*
bürokratischer Aufwand zur Ermittlung der individuellen Beitragshöhe, zusätzliche Einnahmen verringern Effizienzdruck
Quelle: http://www.m-v.gruene.de, v. 2.9.05
Meine Stellungnahme :
Es macht für mich bei aktueller politischer Lage und in meiner Position 2005 keinen Sinn, die staatlichen Instrumente allein durch die Brille etablierter "Entweder-Oder-Vorschläge" zu einer Theoretischen Gesundheitspolitik in Deutschland zu betrachten. Der momentane Zustand läßt mehr als Beobachten, nicht zu. Die politischen Volksvertreter haben bewiesen, dass ihre Partei-Blickwinkel nicht ausreichten. Die subjektive und objektive Sicherheit in Bezug auf die sozialen und pflegerischen Bedürfnisse ist nicht gewährleistet worden. Weder Betriebsräte noch Gewerkschaften, weder Regierung oder Oppositionen ist es gelungen, Bevölkerung und Institutionen haben Statistik und Prognosen zu lange ignoriert. Deswegen gilt es, bereits vorgelegte Strukturen besser zu nutzen und die, die sich ändern wollen, zu erkennen und praktisch und Kosten günstiger noch mehr mit anderen Organisationen zu vernetzen. Dabei müssen diese Netzwerke offen konstruiert werden. Es gilt die kommunikativen Mittel und technischen Innovationen und das Wissen von Unternehmern und den Menschen aus dem Gesundheitswesen mit den staatlichen Möglichkeiten in der Gesundheitsversorgung und -absicherung abzuwägen und weiter umzubauen. Unsere Euphorie für die Kampagnen der Regierungsparteien ist mir im Moment nicht verständlich. Sie reduzieren Ihre Versprechungen auf eine plakative ein oder "Zwei-Parteien-Schow". Sie bauen auf Einkünfte, die sich nach ihren Vorstellungen immer weiter teilen lassen. Sie plaudern über die erforderlichen Zugeständnisse von Machtverhältnissen und ihre tatsächlichen Wirkungsmöglichkeiten, innerhalb der zu sichernden repräsentativen Demokratie, hinweg.
Ich bin auf jeden Fall für eine eng mit dem Sozial- und Wirtschaftswesen abgestimmte Gesundheitspolitik. Diese muss sich viel enger mit den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen beschäftigen können. Auch bin ich für eine Pflichtversicherung, Prämien und Boni-Regelung und Wettbewerbsanreize für spezielle Projekte und Ergebnisse.
Die Optimierung eines "vernetztes" Gesundheitswesen ist angesagt. Von den Pflegediensten, Therapeuten, Ärzten aus den Gemeinden, gegründet auf staatliche und gesetzliche Rahmenbedingungen. Warum nutzen wir nicht die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Sozialem und Wirtschaft offen? Immer öfter sind soziale Einrichtungen regelmäßig Bestandteil Unternehmerischer Öffentlichkeitsstrategien. Soziale Einrichtungen sind aber auch Innovationstreiber, wie sich auf den medizinisch-technischen Ausstellungen und im Vergleich der Wettbewerbsstandorte erkennen läßt.
Die Abrechnungsverfahren in der Berechnung der Einkommensabzüge und die Inanspruchnahme der Gesundheitsdienste ist zu aufwändig und zu teuer für die Beteiligten.
Ein flexibler Leistungsausgleich, der auch mit außerparlamentarischen Vereinen, Freiwilligen Dienste, Karitative Verbände, wirtschaftlichen Sozialdiensten, Versicherungen, Handwerker aus dem Gesundheitswesen, Zweck orientierter zusammen arbeitet und der unabhängig von den politischen Veränderungen konstruiert ist, sollte das Gesundheitssystem dauerhafter absichern. Die Abhängigkeit der Versorgung im Sozialen- und Gesundheitsbereich von den Regierungsmehrheiten halte ich für überholt. Politisch unabhängig müßten sich Angebote/Leistungen in den verschiedenen Stufen einer bürgerlichen "Gesundheitspyramide" anbieten. Dies sollte Bestreben der Gesundheitspolitik sein und müßte auch im Internet seine Darlegung finden. Breitgestreute Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten wäre Pflicht. Das Prinzip Petition, wie es seit Ende August 2005 jedem Bürger per Internet an die Bundesregierung per E-Mail möglich ist, fände auch in der modernen Gesundheitspolitik und praktisch vor Ort Einzug.
So verlagerten wir die Gesundheitsvorsorge, die weniger Kosten intensiv ist, vor allem die therapeutischen, pflegerischen oder kommunikativ abwickelbaren Ärztedienste, auf die Märkte von Kreis- und Ländern. Dabei kann nur ein Fortschreiten im Gesundheitswesen angestrebt werden, der neben den Kosten das soziale und wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt. Dazu ist eine noch stärkere Ausweitung in der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Staat mit der Bevölkerung notwenig.
Denn der Soziale Gedanke läßt sich nicht nach dem alten Sozialen System finanzieren, welches sich aus den Abgabenanteilen der volkswirtschaftlichen Vollbeschäftigung speist. Das deutsche Rentensystem wackelt, die Stellen-Struktur im Sozialen Bereich und im Gesundheitswesen hat sich insbesondere durch die Deutsche Vereinigung, die Bevölkerungsentwicklung und die wirtschaftlichen Prozesse und ihre Konsequenzen verändert. In vielen Teilen der Wirtschaft bis ins Vereinsleben hinein, weichen Niedriglohnnehmer und den Arbeitgeber geringfügigst belastende Mitarbeiter den sozialpflichtigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil auf.
Nach dem alten System produzierten die Regierungen schematisch Arbeitslose, per Definition und moralisch. Bestrafen die sozialpflichtigen und -willigen Arbeitnehmer und die Sozialdienstler. Es ist ein praktisch bürokratischer Überbau zu überwinden, der eine gemeinsame soziale und gegenseitig wirtschaftlich würdige Versorgung am Krankenlager verhindert. Dadurch leiden auch die zu Versorgenden, die Angehörigen - als Arbeitnehmer und Versicherte und die Unternehmer.
Das Bemühen der Bundesregierung mit nützlichen Rahmenbedingungen die Unternehmer und Investoren verstärkt in die wirtschaftlichen Anpassungen einzubeziehen ist strategisch erstrebenswert. Doch sollten bei dann bei den Kompetenz-Team-Beratungen und Reformdebatten bereits die Gremien der Betroffenen einbezogen werden. Eine "Try and Error"- Mentalität in der Zusammenarbeit von Politik und Arbeitsmarktreformen auf Bundesebene beispielsweise, arbeitete an der Verbesserung des Sozial- und Gesundheitswesens Deutschlands knapp vorbei. Das ist mit Blick auf die typischen demografischen Konsequenzen durch Alterstruktur, Jugend-, Migrations- und Integrationsarmut ebenso wieder aufzufangen. Warum dann nicht methodisch die ehrenamtliche, nachbarschaftliche, karitative oder staatlichen geförderten Pflege- und Sozial-Dienste oder Sponsoren anbieten?
Flexiblere, komplementär gestaltbare Wirtschaftsleistungen durch die Verteilung von Bonuskarten oder sollten mit dem Sozialwesen stärker in Einklang gebracht werden. Dazu gehören auch Vorurteile und Berührungsängste abzubauen: Teilzeitarbeit darf nicht als "halbwertige Arbeitsleistung" bewertet und Arbeitslosigkeit nicht mit Belohnungslosigkeit verwechselt werden. Soziales Engagement darf nicht diskriminiert oder überhöht werden. Auch nicht über die Arbeitsagenturen verschleiert oder aufgezwungen werden (außer bei Anwendungen, die sich aus dem Strafgesetzbuch ergeben). Die Lebensformen und tatsächlichen Möglichkeiten und ihre Einflüsse auf das Gesundheitssystem sind in erhöhtem Maße von den Bürgern selbst abhängig. Und diese von den Informationen, die Ihnen zufließen.
Maßnahmen zur Absicherung des Gesundheitswesens, die sich zu stark von den Einkommens-, Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen abhängig machen, arbeiten an der Herausforderung vorbei, vorhandene soziale Gruppierungen in Deutschland wahrzunehmen und die vorhandenen Kräfte anders zu verteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Sylla