Frage an Friederike Föcking bezüglich Innere Sicherheit

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Friederike Föcking
CDU
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Frage an Friederike Föcking von Frank J. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Föcking !

Ich danke für Ihre Antwort. Ich hatt, wie geschrieben, Herrn Naumann eine ähnliche Frage gestellt. Die Antwort finden Sie hier http://www.kandidatenwatch.de/dr_michael_naumann-595-15039-8.html fragen Hier wurde auf diesselbe Frage festgestellt, dass der CDU-Senat 400 Stellen in der Polizeianwartschaft gekürzt habe und 4 Kommisariate geschlossen habe. Sie schreiben 700 Mehrstellen in der Polizei geschaffen zu haben. Wie sind derartig unterschiedliche Aussagen zu erklären ??? Sie glauben in Ihrer Antwort nicht, dass Gewalttäter zur Einsicht gezwungen werden können. Wie wollen Sie ausserhalb von Präventionsprogrammen agieren, wenn eine Prävention schlichtweg nutzlos ist, da der jeweilige Delinquent schon eine Strafakte dick wie ein Telefonbuch hat, also sozusagen untherapierbar ist ? Immerhin kann das Opfer i.d.Regel weder was für eine schwere Kindheit, noch für die Lebensverhältnisse der Täter. Das Hundegesetz hatte ich eher angeschnitten, da dies wiederum einen Tag zuvor mit einer fast 2 Stündigen Dokumentation bedacht wurde, wie die Damen Herren des Ordnungsamtes vorgehen. Ich habe selber keinen Hund. Es drängt sich mir jedoch auf, wenn wegen rd. 450 Fällen von Hundebissen (siehe Ihre Antwort) derart scharfe Gesetzestexte entstehen, und bei rd. 21.500 Fällen (..also das 47-fache Aufkommen) an Gewalttaten von Menschen ggü. Menschen und in Fällen von Eigentumsdelikten immerhin rd. 228.000 Fälle (also 506-Fache Aufkommen) entstanden Quelle (polizeiliche Kriminalstatistik 2004): http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/broschueren/pks-jahrbuch-2004-pdf,property=source.pdf. Zusammengenommen wurden von mir alle Gewaltverbrechen + KV und für Eigentumsdelikte alle Delikte am Eigentum. Sollte hier nicht auch mal im Strafrecht gehandelt werden, wenn für Hundebesitzer, Raucher und Verkehrsteilnehmer andauernde, seitenlange Gesetzestexte geschrieben werden, um den Schutz von "Nichthundebesitzern", Nichtrauchern und Autofahrern zu verbessern ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jahncke,

danke für Ihre abermalige Nachfrage zum Personalstand der Hamburger Polizei
und zur Inneren Sicherheit.

1. Zur Äußerung von Herrn Naumann, 400 Stellen bei den Polizeianwärtern seien gekürzt worden: Diese Behauptung ist falsch. Alle frei werdenden Stellen des Polizeivollzugsdienstes (z.B. durch Ruhestand) werden durch Nachwuchskräfte umgehend nachbesetzt. Personalplanungen für zukünftige Jahre sind immer nur Prognosen, die dem aktuellen und tatsächlichen Bedarf ggf. angepasst werden müssen. Man kann ja nicht mehr Nachwuchskräfte einstellen als Stellen vorhanden sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Antwort des Senats vom 30.03.2007 auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Dressel (Drs. 18/5992).

2. Zur Zahl der Mitarbeiter: Ich hatte ausdrücklich nicht von rund 700 mehr Stellen, sondern von rund 700 mehr Mitarbeitern geschrieben, denn die Zahl der Stellen ist nicht gleichbedeutend mit der Zahl der tatsächlich bei der Polizei beschäftigten Menschen. Tatsächlich stimmt es, dass wir Ende 2007 bei der Hamburger Polizei genau 682 mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten als Ende 2001 (dazu vgl. Sie bitte auch die Senatsantwort vom 18.12.2007 auf die Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Jäger, Drs. 18/7534).

3. Zur Zahl der Kommissariate: Richtig ist, dass die Polizeikommissariate (PK) 12 und PK 14 ebenso wie die PK 22 und PK 23 bereits zusammengelegt worden sind. Bei den PK 31/32 und PK 45/46 ist die Zusammenlegung noch nicht abgeschlossen. Ein Grund für die Zusammenlegung war die jeweils unzureichende Quantität und Qualität der Unterbringung der Polizeivollzugsbeamten. Die Zusammenlegungen werden selbstverständlich nicht zu einer Verringerung der eingesetzten Beamten, der Bürgernähe oder der Sicherheit in den betroffenen Gebieten führen.

4. Was die Frage des Umgangs mit Intensivtätern anbelangt, so habe ich, denke ich, deutlich gemacht, dass Prävention nur eine - wenn auch sehr wichtige - Maßnahme unter mehreren ist. Unser Strafrecht sieht eine große Palette von Sanktionen gegen Schwerkriminelle vor. In jüngerer Zeit wurde u.a. auch die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung von als nicht therapierbar geltenden Sexualstraftätern usw. deutlich erweitert. Ich bin keine Strafrechtsexpertin, aber meines Wissens nach wird derzeit von keiner fachkundigen Seite eine Verschärfung unseres allgemeinen Strafrechts gefordert. Eine gewisse Verschärfung des Jugendstrafrechts wird derzeit auf Bundesebene diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen

Friederike Föcking