Frage an Friederike Föcking bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Friederike Föcking
CDU
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Frage von Karin D. •

Frage an Friederike Föcking von Karin D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Frau Dr.Friedericke Föcking,
die Ärzte/in stellen um auf Billiglohn!!!
Bei den Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz im Bereich Gesundheit, machte ich folgende Erfahrungen:
fast 90% der Angebote in den entsprechenden Publikationsmitteln, waren Jobs auf der 400 € Basis. Der Rest teilte sich auf in 15 bis 30Std. Jobs und Personalvermietungen auf seltene Angebote 38,5Std..

Wie wollen Sie diese schlechten Bedingungen für Arbeitslose (nicht nur im Bereich Gesundheit) verbessern.
mfg
K.Dobuschewski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dobuschewski,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Arbeitslosigkeit.

Ich muss zugeben, dass mir die Beantwortung Ihrer Frage einiges Kopfzerbrechen bereitet. Denn einerseits hat sich die Lage für viele Arbeitslose in Hamburg in den letzten Jahren massiv verbessert (fast 23.000 neue Arbeitsplätze allein im letzten Jahr, Verringerung der Arbeitslosenquote um 12.653 von 9,9 auf 8,3 Prozent, wovon gerade auch die Langzeitarbeitslosen profitieren). Andererseits beschreiben Sie negative Erfahrungen bei der Arbeitsplatzsuche im Gesundheitsbereich, die ich alarmierend finde.

Allerdings halte ich die Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme hier eher für gering. Gerade die starke Regulierung des Arbeitsmarktes hat ja über viele Jahre dazu beigetragen, dass in der Bundesrepublik Arbeitsplätze abgebaut wurden. So sehe ich z.B. keine Möglichkeit und auch keinen Sinn darin, etwa Teilzeit-, Pauschal- oder befristete Beschäftigung einzuschränken. Letztlich baue ich darauf, dass die Arbeitgeber - auch im Gesundheitsbereich - immer häufiger die Erfahrung machen, dass solche Beschäftigungsformen auf Dauer zu Lasten der Qualität der Arbeitsleistung gehen und damit auch zur Unzufriedenheit der Patientinnen und Patienten
führen.

Gerade in einer Großstadt wie Hamburg mit ihrem großen Angebot an Kliniken, der hohen Zahl an Arztpraxen und anderen medizinischen Leistungsanbietern herrscht bis zu einem gewissen Grad Konkurrenz, so dass sich eine unzureichende Versorgung der Patienten mittelfristig nicht rechnen dürfte. Überdies gibt es klare bundesgesetzliche Vorgaben für die Leistungsqualität von Krankenhäusern (vgl. § 108 SGB V), die nur mit entsprechendem Personal dauerhaft gesichert werden kann. Der Hamburger Krankenhausplan 2010, der vor einem halben Jahr vom Hamburger CDU-Senat beschlossen wurde, sieht vor, dass nur solche Krankenhäuser in den Plan aufgenommen werden dürfen, die diese Qualität auch tatsächlich sichern. Der Plan schreibt auch ein eigenes Qualitätsmanagement der Kliniken vor. Der Senat stellt auch weiterhin Investitionen in Höhe von jährlich über 100 Mio. Euro in diesem Bereich zur Verfügung; damit nimmt Hamburg im Bundesvergleich einen Spitzenplatz ein.

In der Hoffnung, dass Sie unter diesen Voraussetzungen bald doch einen angemessenen Arbeitsplatz finden, verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Friederike Föcking