Sehr geehrter Herr Merz, 1997 haben Sie gegen die Änderung des §177 StGb gestimmt, in dem die Vergewaltigung in der Ehe als Straftat definiert wurde. Sind Sie heute noch der gleichen Meinung?

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Frage von Stefan M. •

Sehr geehrter Herr Merz, 1997 haben Sie gegen die Änderung des §177 StGb gestimmt, in dem die Vergewaltigung in der Ehe als Straftat definiert wurde. Sind Sie heute noch der gleichen Meinung?

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