Warum kann man wenn man Vorbestraft ist, in die Politik und ein Land leiten?
wie ist es möglich mit Vorstrafen in die Politik gehen zu können um ein Land zu leiten. Wichtige Entscheidungen für Menschen und Länder zu fällen. Sollte es nicht im Gesetz verankert sein das man nur ohne Vorstrafen in die Politik darf? Es gibt viele Abgeordnete die mit Vorstrafen ein Amt bekleiden, zum Beispiel Geldwäsche, Körperverletzung oder gar Volksverhetzung, wie ist sowas möglich?
Sehr geehrte Frau H.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Ich stehe Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich für Fragen, Hinweise und Anliegen zur Verfügung. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich solche Zuschriften grundsätzlich über meine direkten Kommunikationskanäle beantworte.
Sie erreichen mein Abgeordnetenbüro per E-Mail unter friedrich.merz@bundestag.de oder postalisch über den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Fragen zur Arbeit der Bundesregierung und zur Bundespolitik können zudem über die Internetseite der Bundesregierung unter https://www.bundeskanzler.de/bk-de/service/kontakt oder per E-Mail an bundeskanzler@bundesregierung.de gerichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Friedrich Merz MdB
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