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Warum ist die Spritpreisbremse einer Einmalzahlung überlegen? Erwarten Sie, dass die Steuersenkung vollständig weitergegeben wird?

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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Jonas K. •

Warum ist die Spritpreisbremse einer Einmalzahlung überlegen? Erwarten Sie, dass die Steuersenkung vollständig weitergegeben wird?

Sehr geehrter Herr Güntzler,

den Tankrabatt der Ampel halte ich für deren schlechteste Maßnahme in der Energiekrise um den Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine. Nun plant die von Ihnen getragene Regierung eine Kopie. Ich würde gerne verstehen, warum Sie diese Maßnahme etwa einer Einmalzahlung vorziehen.

– Halten Sie einen Tankrabatt für die geeigneteste Maßnahme zur Entlastung? Falls nein, was würden Sie bevorzugen? Inwiefern geht die Koalition davon aus, dass der Tankrabatt geeigneter ist, als eine Einmalzahlung an alle Steuerpflichtigen in gleicher Gesamthöhe über den Klimageldmechanismus?

– Warum ist dieser staatliche Preiseingriff bei einer Verknappung des Angebots nicht eine Gefahr für die Versorgungssicherheit?

– Gehen Sie davon aus, dass der Tankrabatt vollständig an die Verbraucher*innen weitergegeben wird? Wenn ja, warum?

– Warum sollen jetzt alle Bürger*innen die subventionieren, die sich sogar in den letzten Jahren bewusst in eine Abhängigkeit von Erdöl begeben haben?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre kritischen Anmerkungen zu den aktuellen Beschlüssen der Koalition zur Entlastung bei den hohen Kraftstoffpreisen.

Zunächst ist mir wichtig, ein Missverständnis klarzustellen: Die jetzige Koalition kopiert nicht 1:1 den früheren „Tankrabatt“ der Ampel-Regierung, aber sie nutzt bewusst das gleiche steuerliche Instrument, nämlich eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe (§ 2 EnergieStG). Entscheidend ist aus unserer Sicht, wie dieses Instrument ausgestaltet, begrenzt und gegenfinanziert wird.

 

1. Was hat die Koalition aktuell beschlossen?

Der Koalitionsausschuss vom 12. April 2026 hat angesichts drastisch gestiegener Kraftstoffpreise infolge des Iran-Konflikts ein Energiesofortprogramm beschlossen. Zentrale Punkte sind:

  • Die Energiesteuer auf Diesel und Benzin wird um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter gesenkt.
  • Die Maßnahme ist strikt auf zwei Monate befristet.
  • Ziel ist eine Entlastung von rund 1,6 Mrd. Euro für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft – insbesondere Pendler, Handwerk, Logistik und Mittelstand.

Zusätzlich soll es Arbeitgebern im Jahr 2026 ermöglicht werden, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie bis zu 1.000 Euro an Beschäftigte zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung wird die Tabaksteuer bereits 2026 angehoben.

Die Maßnahme ist eingebettet in eine Gesamtstrategie, in der ab 2027 eine Einkommensteuerreform zur dauerhaften Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zur Dämpfung der Ausgabendynamik vorgesehen ist.

 

2. Vergleich mit dem Tankrabatt der Ampel 2022

Sie sprechen zu Recht an, dass es bereits 2022 einen „Tankrabatt“ gab. Fachlich muss man sagen:

  • Instrumentell war die Ampel ebenfalls eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, und zwar mit dem Energiesteuersenkungsgesetz (EnergieStSenkG) vom Mai 2022.
  • Dieser Tankrabatt galt vom 1. Juni bis 31. August 2022 (drei Monate). Die Energiesteuer wurde auf das EU-Mindestniveau abgesenkt.
  • Im Einzelnen wurden u. a. folgende Sätze gesenkt:
    • Benzin: minus 29,55 Cent/Liter,
    • Diesel: minus 14,04 Cent/Liter;
    • zusätzlich Entlastungen bei Erdgas und Flüssiggas.
  • Das Bundesfinanzministerium bezifferte das fiskalische Volumen für den Tankrabatt auf rund 3,15 Mrd. Euro Mindereinnahmen.

Insofern ist es sachlich korrekt zu sagen: Ja, wir nutzen heute dasselbe steuerliche Instrument wie die Ampel damals. Die Unterschiede liegen in der Dimension, Dauer, Gegenfinanzierung und Einbettung.

Wichtige Unterschiede aus Sicht der CDU/CSU:

1. Höhe, Dauer, Volumen 

  • Ampel 2022: Deutlich stärkere Senkung, länger (3 Monate), fiskalisches Volumen rund 3,1 Mrd. Euro.
  • Schwarz-Rot 2026: 17 Cent brutto je Liter, kürzer (2 Monate), Volumen rund 1,6 Mrd. Euro.

→ Die jetzige Maßnahme ist kleiner, kürzer und enger begrenzt.

2. Gegenfinanzierung

  • Ampel 2022: Der Tankrabatt war Teil eines breiten Entlastungspakets ohne unmittelbare, zweckgebundene Gegenfinanzierung; er wurde überwiegend kreditfinanziert kritisiert.
  • Schwarz-Rot 2026: Gegenfinanzierung durch früher als geplant steigende Tabaksteuer und zusätzliche kartell- und steuerrechtliche Schritte gegenüber der Mineralölwirtschaft (Vorteilsabschöpfung etc.).

→ Die jetzige Maßnahme ist stärker auf Haushaltsverantwortung und Konsolidierung ausgerichtet.

3. Kartellrechtliche Flankierung und Weitergabe 

  • 2022 war ein Hauptkritikpunkt, dass die Entlastung nicht vollständig an der Zapfsäule ankam; Studien (u. a. RWI, ADAC) zeigten, dass insbesondere bei Benzin ein Teil der Entlastung in der Kette „verpuffte“.
  • 2026 verknüpft die Koalition die Steuersenkung mit einer Verschärfung des GWB: Das Bundeskartellamt soll künftig Daten entlang der gesamten Lieferkette erheben können, um Missbrauch schneller festzustellen und ggf. Vorteile abzuschöpfen.

 → Ziel ist, die Weitergabe an Verbraucher besser abzusichern als 2022.

4. Einbettung in strukturelle Reformen 

  • Ampel 2022: Fokus auf kurzfristige Entlastungen (Tankrabatt, 9-Euro-Ticket, Einmalzahlungen).
  • Schwarz-Rot 2026: Verknüpfung mit dauerhaften Strukturreformen (Einkommensteuer, GKV, weitere Wachstumsimpulse) im Sinne einer stabilen, sozialen Marktwirtschaft.

     

3. Warum nicht stattdessen eine Einmalzahlung?

Sie fragen, warum wir diese Maßnahme einer Einmalzahlung über z. B. ein Klimageld vorziehen. Aus CDU/CSU-Perspektive spricht dafür:

  • Die aktuelle Krise trifft sehr konkret die laufenden Mobilitätskosten von Berufspendlern und Betrieben. Eine befristete Entlastung an der Tankstelle wirkt unmittelbar auf diese Kosten.
  • Eine breit angelegte Einmalzahlung müsste technisch über neue Auszahlwege (Klimageld-Mechanismus) organisiert werden, wäre administrativ aufwendig und würde den Haushalt in einer Größenordnung belasten, die mit unseren Konsolidierungszielen nicht vereinbar ist.
  • Deshalb setzt die Koalition neben der Energiesteuersenkung auf gezielte, steuerfreie Prämien (bis 1.000 Euro über Arbeitgeber) sowie die Einkommensteuerreform ab 2027, um dauerhaft insbesondere kleine und mittlere Einkommen zu entlasten.

     

4. Versorgungssicherheit und „Subventionierung von Ölabhängigen“

Die Senkung der Energiesteuer ist kein Preisdeckel, sondern eine fiskalische Entlastung innerhalb eines funktionierenden Marktes. Sie gefährdet die Versorgungssicherheit nicht, sondern soll eine kurzfristige Krisenspitze abfedern, während gleichzeitig der Ausbau heimischer und erneuerbarer Energiequellen vorangetrieben wird.

Ihre Frage, warum damit „alle Bürger*innen die subventionieren, die sich in eine Abhängigkeit von Erdöl begeben haben“, nehmen wir ernst. Die CDU/CSU sieht Mobilität aber als zentrales Element der Sozialen Marktwirtschaft: Erwerbstätige, Handwerk, Logistik, Landwirtschaft und viele Menschen im ländlichen Raum sind faktisch auf den Pkw angewiesen, weil es dort oft keine realistische Alternative gibt. Die befristete Entlastung ist daher keine Belohnung „falscher Entscheidungen“, sondern eine Solidarmaßnahme in einer akuten Krisenlage, die vor allem die tragenden Gruppen unserer Volkswirtschaft stützt.

Zusammenfassend:

Ja, wir sagen offen, dass wir das gleiche Instrument nutzen wie die Ampel 2022 – eine temporäre Senkung der Energiesteuer. Wir unterscheiden uns aber bewusst in Maß, Dauer, Gegenfinanzierung, kartellrechtlicher Flankierung und in der Einbettung in eine langfristige Reform- und Konsolidierungsstrategie. Genau darin besteht der Unterschied aus Sicht der CDU/CSU.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

 

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