Antwort von Gabi Aumann
Bündnis 90/Die Grünen
• 14.02.2011

Auf Nachfrage bei einer Krankenkasse wurde mitgeteilt, dass keine Rückforderungsansprüche gegenüber dem Jugendlichen bzw. den Eltern erfolgen, da die Gesetzeslage dies nicht zulässt.

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