Frage an Gabi Aumann von Günter K. bezüglich Gesundheit
4077 Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 19 Jahren mit Wohnsitz in B-W mussten im Jahr 2009 wegen einer alkoholbedingten Erkrankung vollstationär versorgt werden. Die Zahl hat sich gegenüber 2001 (=1805) mehr als verdoppelt. Nach wie vor liegt das kritische Alter bei ca. 16 Jahren. Mit 14 setzt das eigentliche Einstiegsalter ein. Seit 2007 weisen die weiblichen Jugendlichen ähnlich hohe und zum Teil höhere Fallzahlen auf als ihre männlichen Altergenossen.
Fragen:
Stimmt es, dass nach alkoholbedingten Krankenhausbehandlungen keinerlei finanzielle Rückforderungen oder Zuzahlungen von den jeweilige Person oder deren Eltern verlangt wird und die Kosten damit von der Gemeinschaft der Versicherten getragen werden?
Bezahlt werden von der Solidargemeinschaft der Versicherten fast alle „Schäden“, die sich Menschen durch ihr Verhalten antun - Rauchen, jahrelanger Schlaftablettenkonsum, Alkoholmissbrauch in jedem Alter, „Raser“unfälle, Sportunfälle nach mehr oder wenigen gefährlichen Sportarten und vieles andere mehr, so also auch die Krankenhausbehandlung in diesem Fall.
Selbstverständlich ist diese Zunahme des vollständigen Alkoholmissbrauchs unter jungen Leuten absolut ernst zu nehmen. In meinem Beruf arbeite ich jeden Tag mit daran, junge Menschen durch Prävention zu sensibilisieren. Der wahre Grund ist, dass diese jungen Leute unseren allgegenwärtigen Konsum „sinnlos“ und „ohne jede Besinnung“ auf die Spitze treiben und im wahrsten Sinne des Wortes „ertränken“ - offensichtlich sehen sie in vielem anderen keinen Sinn. Da müssen wir schon gemeinsam dran arbeiten, dass sich DAS wieder ändert.
Auf Nachfrage bei einer Krankenkasse wurde mitgeteilt, dass keine Rückforderungsansprüche gegenüber dem Jugendlichen bzw. den Eltern erfolgen, da die Gesetzeslage dies nicht zulässt. Die Krankenkassen wissen um dieses dringliche Problem und beteiligen sich an Alkoholpräventionsprojekten, z.B. "HaLT - Hart am LimiT".
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