Frage an Gabriele Hiller-Ohm bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gabriele Hiller-Ohm
Gabriele Hiller-Ohm
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gabriele Hiller-Ohm zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Roland P. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Roland P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

bald (meines Wissens am 7.9.11) soll ein Gesetz zur Stabilisierung des Euroraumes (Europäischer Stabilisierungsmechanismus = ESM) im Bundestag zum Beschluss vorgelegt werden.

Dieses Gesetz verstößt gemäß der Experten und meiner Auffasung gegen das Hoheitsrecht des Budestages über den Haushalt der BRD (und damit auch gegen das Grundgesetz). Wenn das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden sollte, wird der Bundestag als legitime Vertretung des deutschen Volkes um eines der grundsätzlichsten Befugnisse entmachtet. Also mit dem Bundestag auch das deutsche Volk, was dann selbst den indirekten Einfluss auf die Ausgaben der hier in der BRD erhobenen Steuern verliert!

Der ESM wäre endgültig und für immer beschlossen, nicht wieder rückgängig zu machen, besäße keine parlamentarische Kontrolle und nahezu absolut juristisch unangreifbar, da eine vollständige Immunität gewehrt wird. Zudem könnte er sich selbst jede beliebige Erhöhung des verwalteten Vermögens zu sprechen.

Meine Frage an Sie lautet:
Werden Sie dem "Ermächtigungsgesetz" (und der Entmachtung des dt. Bundetages) zum ESM ihre Stimme verweigern? Wie Sie sehen diesen Sachverhalt?

Mit freundlichem Gruß
R. Platzer

(Informationen findet man hierzu unter anderem bei wikipedia "Europäischer Stabilitätsmechanismus")
(oder im Rahmen der E-Petition: Finanzpolitik - Europäischer Stabilitätsmechanismus vom 26.05.2011)

Zur Information hier Auszüge aus dem Gesetzesentwurf:
Artikel 10 Änderung des Grundkapitals

1. Der Gouverneursrat prüft regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, das maximale
Ausleihvolumen und ob das genhemigte Grundkapital des ESM hierfür angemessen ist. Er
kann die Änderung des Grundkapitals beschließen [...]

Artikel 30 Immunitäten von Personen
1. Die Gouverneursratsmitglieder, stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, Direktoren,
stellvertretenden Direktoren, der Geschäftsführende Direktor und das Personal genießen
Immunität von der Gerichtsbarkeit [...]

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Platzer,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Bei der Diskussion um die Euro-Währungsunion sind keine pauschalen Antworten möglich. Diese würden der Sache nicht gerecht.

Die Europäische Union ist ein Garant für Frieden und Freiheit in Europa. Hier ist in den letzten Jahrzehnten viel entstanden, von dem auch Deutschland stark profitiert hat.

Deutschland zählt – weltweit gesehen – seit dem Jahr 1953 stets zu den drei größten Exportnationen. Wenn man sich vergegenwärtigt wohin die deutschen Exporte gehen, zeigt sich, wie wichtig die Europäische Union ist. 60 Prozent unserer Exporte gehen in EU-Staaten, rund 40 Prozent in die Eurozone. Deutschland erfreut sich auch gerade deswegen hoher Handelsbilanzüberschüsse. Im Jahr 2010 betrug der Überschuss mehr als 200 Milliarden US-Dollar – kein anderer Staat hatte mehr!

Hier zeigt sich: Nicht nur die Wirtschaftsunion, sondern auch die Währungsunion ist für Deutschland wichtig. Es ist für Deutschland wichtig, dass nicht nur Zölle für den EU-Binnenhandel der Vergangenheit angehören, sondern auch negative Effekte und Kosten durch Wechselkurse nicht mehr die Bedeutung haben. Der Euro ist eine wichtige Errungenschaft für die deutsche Wirtschaft, die es zu erhalten gilt.

Was ein Ausscheren aus der Währungsunion für Deutschland bedeuten könnte, sieht man aktuell an der Schweiz. Der Schweizer Franken ist so stark geworden, dass die Schweiz Mühe hat, weltweit wettbewerbsfähig zu bleiben. International sind Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz einfach zu teuer. Aus diesem Grund hat die Schweizer Zentralbank sich auch dazu entschlossen, einen Mindestwechselkurs zum Euro festzulegen.

Was machen wir aber jetzt mit Ländern, die in Schwierigkeiten sind – zum Beispiel Griechenland? Sollen wir Griechenland wieder die Drachme einführen lassen und aus der Währungsunion ausschließen?

Das hätte keine guten Folgen. Für Griechenland nicht, für die EU nicht und auch für Deutschland nicht. Die Unsicherheiten und Instabilitäten würden sich damit noch verschärfen, statt gelöst zu werden. Außerdem wäre eine Rückzahlung der griechischen Schulden noch unwahrscheinlicher. Mit abgewerteten Drachmen ließen sich die Euro-Schulden noch schlechter begleichen.

Gelten muss aber: Wer Hilfe bekommt, muss auch etwas dafür tun. Klar ist auch: Die Banken haben einen gehörigen Anteil an der Krise – sie müssen hier zur Verantwortung gezogen werden. Ein Appell an Freiwilligkeit führt ins Leere.

Im Fall Griechenland sind in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten viele Dinge in die falsche Richtung gelaufen. Die hausgemachten Probleme muss Griechenland jetzt angehen. Die griechische Regierung hat viele unbequeme Entscheidungen getroffen – wenn diese auch noch nicht abschließend sind. Die konservative Opposition in Griechenland versucht indes mit populistischen Parolen der Bevölkerung zu sagen: Wir machen einfach weiter wie bisher. Ein „Weiter so!“ darf es aber nicht geben.

Griechenland muss weiter hart an sich arbeiten. Das sollten wir unterstützen und dem Land nicht das Wasser abgraben. Griechenland braucht Wachstum, um mit höheren Steuereinnahmen einerseits und Ausgabenkürzungen andererseits seinen Haushalt zu stabilisieren. Nur so kann es seine Schulden zukünftig zurückzahlen. Das gilt natürlich nicht nur für Griechenland, sondern für alle Euro-Staaten, die sich derzeit in Schwierigkeiten befinden.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns mit unserem aktuellen Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache Nr. 17/6161, im Internet unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706161.pdf) klar zu Investitions- und Wachstumshilfen bekannt. Diese müssen aber zeitlich befristet sein und zeitlich ausschleichend verlaufen. Wir sagen aber auch: Risiko und Haftung gehören zusammen. Wenn überschuldete Länder saniert werden, darf das nicht einzig zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehen.

Gleichzeitig heißt das aber auch, dass es naiv und unseriös ist, wenn man erklärt, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ohne zusätzliche Belastungen bleiben werden. Aber die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen ein Recht darauf haben zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern geschieht. Außerdem muss die Regierung alles dafür unternehmen, dass die Belastungen – auf lange Sicht gesehen – so gering wie möglich ausfallen.

Entscheidend ist, dass der Deutsche Bundestag nicht übergangen werden darf. Wie das konkret ausgestaltet wird, ist bislang in der Diskussion. Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. September in seinem Urteil klar gemacht, dass es keinen Freifahrtschein für neue Rettungspakete der Regierung geben darf.

Eine mögliche wirksame Maßnahme, mit der die Verschuldung der einzelnen Staaten eingedämmt werden könnte, ist der Diskussionsvorschlag der Euro-Bonds und deren Weiterentwicklung. Dabei geht es um die Aufteilung in sogenannte Blue-Bonds einerseits und sogenannter Red Bonds andererseits.

Blue-Bonds sollen von den Euro-Staaten ausgegeben werden. Blue-Bonds sollen aber nur für ein Schuldenvolumen der einzelnen Staaten unterhalb der Maastricht-Schuldengrenze gelten. Das sind 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Blue-Bonds sollen von einer unabhängigen Stelle ausgegeben werden. Die Schulden-Rückzahlung soll bei Blue-Bonds vorrangig sein. Damit würden die Blue-Bonds als sicher und liquide angesehen, das Risiko bleibt überschaubarer und die Zinsen vergleichsweise niedrig – auch für Griechenland.

Red Bonds würden dagegen für alle Schulden über den Maastricht-Kriterien gelten. Hierfür würden dann nicht mehr die EU-Staaten haften, sondern allein die einzelnen Länder für sich – eine europäische Haftung erfolgt also ausdrücklich nicht!

Red Bonds würden die einzelnen Staaten deutlich teurer kommen. Somit haben die einzelnen Staaten den Ansporn Ihre Schulden schnell zumindest soweit in Ordnung zu bringen, dass es wieder im Rahmen der Maastricht-Kriterien ist.

Diesen Vorschlag halte ich für diskussionswürdig.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Platzer,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage. Am 7. September hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über den Europäischen Stabilitätsmechanismus beraten.

Im Vorfeld hat das Bundesverfassungsgericht aber mit seinem viel beachteten Urteil vom 7. September 2011 ein deutliches Zeichen gesetzt. Demnach sind die Euro-Hilfen Deutschlands verfassungsgemäß. Die Verfassungsrichter haben darüber hinaus klargestellt, dass das Parlament unbedingt einbezogen werden muss. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Entscheidungsgewalt über neue Finanzhilfen nicht allein bei der Bundesregierung angesiedelt bleibt, sondern auf der parlamentarischen Bühne entschieden wird. So wird aus meiner Sicht mehr Transparenz sichergestellt.

Somit sind und waren Sie mit Ihren Bedenken nicht allein!

Deutlich zurückweisen möchte ich allerdings Ihre Bezeichnung „Ermächtigungsgesetz“. Diesen Vergleich halte ich für unangebracht und im historischen Kontext für absolut falsch.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm