Frage an Gabriele Hiller-Ohm bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Michael B. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

Sie werden als Mitherausgeberin der SPD-PM /1/ angegeben.

Darin ist die Aussage enthalten: "Frauen in Deutschland bekommen für die gleiche Arbeit fast ein Viertel weniger als Männer."

1. Die F in den neuen Bundesländern erhalten - im Mittel - 6% weniger als die M, also keineswegs ein Viertel weniger, da sie mehr arbeiten als im Westen /4/.
2. Bei den 23% von destatis wird die Krankenschwester mit dem Chefarzt verglichen /5/. Ihre Behauptung in /1/ ist also unwahr.
3. Die schlimmste Ungleichbezahlung für "gleiche Arbeit, bei gleicher Qualifikation" widerfährt den F, die Unterhalt beziehen!

Zu 3:
Die Ex von Bohlen bekommt mindestens 1800 EUR Unterhalt für ihr Kind (/2/, /3/).

Sie selbst muss ja nichts bezahlen, da - laut herrschender Meinung bei den Familienjuristen - sie ja eine Betreuungsleistung erbringt, in gleicher Höhe wie die Geldrente von Dieter.

Die Ex von Dieter erhält also "bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit", nämlich der Erziehung der Kinder, 900% mehr Geld als Erika Mustermann, die nur auf den Mindestunterhalt zurückgreifen kann und vielleicht sogar die bessere Qual. hat.

Daher unsere Fragen:
a) Würden Sie Ihre falsche Aussage in /1/ richtigstellen?

b) Ist Ihnen bewusst, dass eine niedrige Lohnschere auch ein niedriges Lohnniveau bedeutet? Wenn wir also 6% wie im Osten erreichen wollen, soll das heissen, dass die SPD sich die dort niedrigen Löhne in ganz DE wünscht, als ergänzende Glanzleistung zur Leiharbeit und Hartz IV?

c) Würde die SPD - "zwecks gleichem Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit" - für die Einführung des Wechselmodells bei Scheidung eintreten? Kein Unterhalt und gleiche Betreuungsarbeit des Vaters, würde der Mutter die Erstürmung der Karriereleiter ermöglichen und der SPD die Einführung der menschlichen Gesellschaft!

MfG
MB

/1/ http://tinyurl.com/buayeko
/2/ http://tinyurl.com/73cqlzn
/3/ http://tinyurl.com/cbqp6l9
/4/ http://tinyurl.com/cblcp2r
/5/ http://tinyurl.com/cbpjbp7

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baleanu,

gerne antworte ich auf ihre Fragen.

a) Die Aussage, dass Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit viel weniger Geld als Männer erhalten, ist nicht unwahr. Die Zahlen, mit denen Sie operieren, beziehen sich auf die unmittelbare Entgeltdiskriminierung (wie z.B. Lohnabschlagsklauseln für Frauen in den 50er Jahren), deren Anteil an der Gehaltslücke nicht mehr so hoch ist (ca. 8 %). Die restliche bestehende Entgeltlücke ist nicht dadurch zu begründen, dass Frauen weniger qualifizierte und verantwortliche Tätigkeiten ausführen, sondern hat zum Großteil noch weitere in einer Diskriminierung liegende Ursachen: So ist die von Ihnen beispielhaft genannte Krankenschwester im Vergleich zu gleichwertigen und mehrheitlich von Männern ausgeübten Tätigkeiten deutlich unterbezahlt. Auch stellen Sie richtig fest, dass Teilzeittätigkeiten schlechter bezahlt werden als Vollzeittätigkeiten. Dies sind zwei Beispiele mittelbarer Lohndiskriminierung, auf die wir mit unserem Gesetzentwurf abzielen.

b) Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass diskriminierende Löhne nach oben korrigiert werden müssen. Eine Verringerung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bedeutet so kein niedrigeres Lohnniveau, ebenso wenig wie unsere Forderung nach Equal Pay in der Leiharbeit.

c) Die SPD tritt selbstverständlich dafür ein, dass Eltern - egal ob zusammen- oder getrenntlebend - sich die Verantwortung für ihr Kind partnerschaftlich teilen. Leider ist es heute immer noch so, dass Frauen für die Betreuung der Kinder häufig die Hauptverantwortung tragen, insbesondere nach einer Scheidung. Die Unterhaltszahlung, die in dem Fall der Vater leistet (wenn das Kind hauptsächlich beim Vater lebt leistet ihn natürlich die Mutter), ist sein finanzieller Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes für das Kind und nicht zu verwechseln mit einer Gehaltszahlung an die Mutter. Wenn Dieter Bohlen mehr Kindesunterhalt zahlen muss als andere, liegt das daran, dass sein Kind das Recht auf einen ihm ähnlichen Lebensstandard hat, den es auch hätte, wenn seine Eltern nicht getrennt wären.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm, MdB