Frage an Gabriele Hiller-Ohm bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
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Frage von Olaf Q. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Olaf Q. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

in Folge des vielbeachteten BGH-Urteils bzgl. der Tätigkeit einer Tagesmutter in einem Mehrfamilienhaus (V ZR 204/11) zeichnet es sich nun ab, dass nun immer mehr Tagesmütter Probleme bekommen.

Kinder im Haus gelten häufig als Störquelle und auf Grund des Urteils sehen viele (endlich?) eine Handhabe, die ungeliebten Tagesmütter, welche bisher in dieser Beziehung relativ unproblematisch ihre Tätigkeit ausüben konnten, aus den Häusern/Wohnungen zu klagen bzw. diese Tätigkeit zu untersagen.

Was wird nun von Seiten der Politik unternommen, um den Tagesmüttern wieder Rechtssicherheit und eine Perspektive zu geben? Tagesmütter sind unverzichtbar und es wird eine noch viel größere Zahl benötigt. Aber naturgemäß gehören diese in die Städte und nicht in Gewerbegebiete. Auch das Anmieten von externen Räumen - falls überhaupt möglich - erhöht deutlich die Kosten - entweder für die bezuschussende Kommune, die Eltern oder beiden.

Wie stehen Sie zu dieser Problematik und was wird von Seitens der Politk unternommen?

Danke !

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Quasdorff,

meine Position zu dieser Problematik kann ich Ihnen ganz klar nennen: In einer familienfreundlichen Gesellschaft bedeuten spielende Kinder Lebensfreude und Zukunft, nicht störenden Krach und Dreck. Der dringend notwendige Ausbau der Kinderbetreuung und das Recht auf wohnortnahe Betreuung bringen es, damit haben Sie völlig Recht, mit sich, dass mehr Kinder in Wohngebieten - sowohl in Kitas als auch in der Tagespflege - betreut werden. Das ist ein Fortschritt!

Das Bundesimmissionsschutzgesetz wurde - und darüber bin ich sehr froh - bereits entsprechend geändert und auch eine gesetzliche Privilegierung in der Baunutzungsverordnung ist im Gange. Der Gesetzgeber sagt: Kinderlärm ist kein schädlicher Lärm und soll kein Grund zum Klagen sein können. In dem Kölner Fall ist leider aufgrund von Verfahrensfehlern keine grundsätzliche Entscheidung getroffen worden. Eine solche Grundsatzentscheidung erwarte ich noch und gehe davon aus, dass der BGH im Sinne der Privilegierung von Kinderlärm entscheidet und auch die Kölner Tagesmutter ihre Arbeit wieder aufnehmen kann. Andernfalls muss die Politik selbstverständlich weitergehend tätig werden. Sie können sich in dieser Frage meiner Unterstützung sicher sein.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm, MdB