Frage an Gabriele Hiller-Ohm bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jürgen B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

Abgeordnete sollen erhebliche Diätenerhöhungen erhalten (5% im ersten Jahr, danach 4,8%), im Gegenzug sollen die Pensionen um 2,5% sinken und der Ruhestand erst mit 63 Jahren möglich sein.

Ich bin ein wenig irritiert: Lohnerhöhungen in dieser Größenordnung habe ich - mittlerweile auch schon 48 Jahre alt - noch nicht erlebt.
Des Weiteren erstaunt mich das Ruhestandseintrittsalter: Ist es nicht eine Regelung - von der Politik für die meisten Menschen in diesem Land beschlossen -, dass das Renteneintrittsalter mit 67 beginnt (es sei denn nach 45 Jahren Beitragszahlungen - aber mal ehrlich: Wen meint die Politik damit?!)?
Warum die Ausnahme bei Abgeordneten? Das ist mir unverständlich.

Wenn ich mir zudem die "Nebeneinkünfte" ansehe, muss ich mich über die erneute Diätenerhöhung (die letzte war 2013!!!) außerordentlich wundern - zudem bei einigen Abgeordneten die Nebeneinkünfte eher einem lukrativen Reicheneinkommen ähneln. Welche Zeit bleibt diesen eigentlich für die Tätigkeit im Parlament?

Ich wäre für eine sinnvolle und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Antwort dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

J.Georg Brandt

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brandt,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Reform der Entschädigung für Bundestagsabgeordnete.
Ihre Argumente sind mir nicht neu. Ich bin seit 2002 Mitglied im Deutschen Bundestag und kenne die Diskussionen um vermeintlich unangemessene Erhöhungen. Ich habe dies stets als sehr unangenehm empfunden, da wir ja selbst über unser Einkommen abstimmen müssen. Deshalb habe ich mich in den vergangenen Jahren mehrfach für eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge über Höhe und Regularien erarbeiten sollte. 2011 hat der Deutsche Bundestag dann einvernehmlich beschlossen, eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts einzusetzen. Diese Kommission hat vor einem Jahr ihre Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten vorgelegt (siehe Bundestagsdrucksache 17/12500 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf ).

Die Experten-Kommission kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes die angemessene Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung sind. Ausgehend von dieser Ausgangsgröße soll die weitere Anpassung der Abgeordnetenentschädigung künftig dem Nominallohnindex und damit der Verdienstentwicklung der abhängig Beschäftigten folgen. Ich finde das in Ordnung.

Dass der Maßstab für die Abgeordnetenentschädigung die Besoldung von Richtern an einem obersten Gerichtshof des Bundes mit R 6 sein soll, ist bereits seit 1995 im Abgeordnetengesetz verankert. Diese Orientierungsgröße ist auch mit Bürgermeistern mittlerer Städte (B 6) vergleichbar, wurde jedoch in den letzten Jahren nicht erreicht.

Im Übrigen folgt die jetzige Reform nicht dem Vorschlag der Kommission, die Abgeordnetenentschädigung auch um den Familienzuschlag zu erhöhen. Dieser ist, weil vom individuellen Familienstand abhängig, aus unserer Sicht für die Abgeordnetenentschädigung keine sachgerechte Komponente.

Probleme sehe ich bei der Altersversorgung. Da sind wir hinter dem, was ich mir vorgestellt hatte, zurück geblieben. Der Höchstsatz der Altersversorgung wird lediglich von 67,5 Prozent auf 65 Prozent abgesenkt. Positiv ist allerdings die Abschaffung einer abschlagsfreien Altersentschädigung mit 57 Lebensjahren. Künftig kann frühestens mit 63 Jahren die – nunmehr etwas abgesenkte – Altersentschädigung in Anspruch genommen werden. Das reguläre „Ruhestandsalter“ liegt auch bei Abgeordneten bei 67 Jahren.

Nebeneinkünfte habe ich übrigens keine. Ich bin neben meinem Mandat noch ehrenamtlich politisch tätig, ich hätte keine Zeit für weitere Tätigkeiten.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gabriele Hiller-Ohm