Frage an Gabriele Hiller-Ohm bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
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Frage von Olaf S. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Olaf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm

ich wäre sehr interessiert daran zu erfahren, was Sie persönlich dazu bewogen hat, bei der Abstimmung zum Antrag der Grünen "Ablehnung von Schiedsgerichten bei TTIP und CETA" mit NEIN zu stimmen.

Sehen Sie und die SPD nicht die Gefahr, die mit den Schiedsgerichten einhergeht?

Wir haben ein weitestgehend politisch unabhäniges Rechtssystem. Wie kommen Sie darauf, dass man Schiedsgerechten zweifelhafter Zusammensetzung den Vorzug geben könnte? Und warum sollen internationale Großkonzerne einen Vorteil gegenüber nationalen Unternehmen besitzen, indem Sie Schiedsgerechte anrufen können?

mfG
Olaf Scherdin

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scherdin,

wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben auch bereits deutlich vor der von Ihnen angesprochenen Bundestagsdebatte am 25. September, bei der es auch um den von Ihnen erwähnten Antrag der Grünen ging, immer klar gemacht, dass wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen ernst nehmen, ebenfalls Risiken sehen, aber auch Chancen.
So habe ich meine Haltung zu TTIP bereits im Mai in einer Pressemitteilung dargelegt, die Sie unter folgendem Link finden: http://www.hiller-ohm.de/presse/7594776.html
Darin habe ich auch klar zum Ausdruck gebracht, dass ich geheime Schiedsgerichte ablehne.

Vor der erwähnten Bundestagsdebatte hat die SPD zudem am 20. September einen klaren Beschluss gefasst, der auf einem gemeinsamen Papier mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB beruht. Diesen können Sie hier einsehen: http://www.spd.de/linkableblob/123760/data/20140920_parteikonvent_beschluss_ttip.pdf
Das gemeinsame Papier mit dem DGB finden Sie übrigens hier: http://www.spd.de/linkableblob/123688/data/20140919_ttip_anforderungen_bmwi_dgb.pdf

In diesem SPD-Beschluss wird unsere Kritik am Investor-Staat-Schiedsverfahren bekräftigt. Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben mit diesem Beschluss unsere Position deutlich gemacht: Damit sich die Chancen des transatlantischen Freihandelsabkommens realisieren, müssen die Verhandlungen innerhalb fester Leitplanken erfolgen. Konkret bedeutet das: Wir werden die hohe Qualität der Daseinsvorsorge in Deutschland und die hohen europäischen Standards für Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz nicht in Frage stellen. Zudem darf der Schutz von Investoren nicht dazu führen, dass demokratisch legitimierte Regelungen im Sinne des Gemeinwohls ausgehöhlt werden. Entscheidend ist, dass die Verhandlungen zu TTIP transparent sind. Nur dann ist es möglich, die Ziele und Möglichkeiten des Abkommens am Ende unvoreingenommen zu bewerten.
Handelsabkommen können dazu beitragen, weltweit einen besseren Arbeitnehmerschutz und nachhaltiges Wirtschaften voranzutreiben. Die SPD spricht sich deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund dafür aus, die Verhandlungen über TTIP fortzuführen.
Wir werden den laufenden Verhandlungsprozess zwischen der Europäischen Kommission und den USA über TTIP weiter aufmerksam begleiten – gemeinsam mit unseren Genossinnen und Genossen im Europäischen Parlament.

In der Bundestagsdebatte über die transatlantischen Freihandelsabkommen CETA und TTIP am 25. September hat sich unser Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) klar gegen geheime Schiedsgerichte für Investoren ausgesprochen. Er erläuterte zudem, dass die Bundesregierung bereits am 12. September 2014 durch das Bundeswirtschaftsministerium zum Vertragsentwurf für CETA eine Erklärung abgegeben hat. Darin wird deutlich gemacht, dass aus Sicht der Bundesregierung ein Kapitel zum Investitionsschutz in CETA nicht erforderlich sei. Gabriel führte in seiner Rede weiter aus, dass das Kapitel ‚Investitionsschutz’ in der vorliegenden Fassung der EU für Deutschland nicht zustimmungsfähig ist. Die Ablehnung der Investitions-Schiedsabkommen gilt für TTIP genauso wie für CETA. Da der von Ihnen angesprochene Grünen-Antrag den Einsatz der Bundesregierung gegen die Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP fordert, ist dieser Antrag durch das beschriebene Handeln der Bundesregierung bereits erledigt und deshalb von der SPD-Bundestagsfraktion und mir abgelehnt worden.

Auch unser Justizminister Heiko Maas (SPD) kämpft gegen die Schiedsgerichte und hat seine EU-Amtskolleginnen und -kollegen aufgefordert, sich gegen geheime Schiedsgerichte in dem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP einzusetzen, wie Sie hier nachlesen können: http://www.spd.de/aktuelles/124118/20141001_maas_ttip.html

Mit der kürzlichen Veröffentlichung des TTIP-Verhandlungsmandats durch die Europäische Kommission ist eine zentrale Forderung der SPD erfüllt worden. Seit Beginn der Verhandlungen haben wir gefordert, dass diese transparent geführt werden. Die Entscheidung der Europäischen Kommission und der anderen europäischen Mitgliedstaaten, das Verhandlungsmandat nun zu veröffentlichen, ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung hin zu einem offeneren gesamteuropäischen Vorgehen bei diesen Verhandlungen.

Aktuelle Informationen zu TTIP und CETA finden Sie auch unter http://www.spd.de/aktuelles/TTIP/

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm