Frage an Gabriele Hiller-Ohm bezüglich Familie

Gabriele Hiller-Ohm
Gabriele Hiller-Ohm
SPD
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Frage von André M. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von André M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

nun habe ich mir auch die Frage von Herrn Parheim und Ihre Einlassung, auf die er sich bezieht, durchgelesen und möchte auch dazu eine Nachfrage stellen.

Grundsätzlich sympathisieren ich mit Herrn Parheims Vorschlag, das Betreuungsgeld in der Höhe zu zahlen, die der Staat auch für die Subventionierung eines Krippenplatzes ausgibt. Dazu meine erste Frage: Stimmt es, dass dies 800 bis 1000 Euro im Monat sind?

In Ihrer Einlassung vom 19. Dezember führen Sie dazu dann aber unter Verweis auf Studien der TU Dortmund und des DJI aus, dass sozial benachteiligte Menschen und Familien mit Migrationshintergrund oft aus finanziellen Gründen zum Betreuungsgeld greifen und damit gerade die Kinder, die eine intensivere Förderung nötig hätten, aus den Gemeinschaftseinrichtungen fernhalten. Ist das nicht eine rein organisatorische und damit lösbare Frage? Könnte man nicht sagen, dass das Betreuungsgeld maximal in der Höhe gezahlt wird, in der das in den zwölf Monaten vor der Geburt durchschnittlich bezogene Arbeitsentgelt der Antragstellerin oder des Antragstellers lag?

Noch mal freundliche Grüße aus Ihrem Wahlkreis, vebunden mit einem gnadenreichen Weihnachtsfest und einem friedvollen und gesegneten Jahr 2015

André Meyer

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

die Kosten für Krippen- und Kitaplätze werden nicht vom Bund sondern von den einzelnen Kommunen übernommen. Daher legen die Kommunen auch die Höhe ihrer finanziellen Beteiligungen fest, die sehr unterschiedlich sein können.

Es gibt Kommunen, die es sich leisten können, Eltern freie Krippen- und Kitaplätze anzubieten und Kommunen, in denen Eltern mehr als 900 EUR für einen Krippenplatz und mehr als 600 EUR für einen Kitaplatz zahlen müssen.

Zu den Gemeinden, die bundesweit die höchsten Kita-Gebühren verlangen, gehört zum Beispiel Marl im Ruhrgebiet, hier müssen Eltern monatlich 914 EUR für einen Krippenplatz und 615 Euro für einen Kitaplatz aufwenden. Wohingegen es sich Heilbronn leisten kann, Kita-Kosten komplett zu übernommen, sodass alle Eltern freien Zugang zur Kinderbetreuung haben.
Die Hansestadt Lübeck bezahlt 883 EUR für einen Krippenplatz und 298 EUR für ein Kind, dass im Elementarbereich untergebracht ist.

Zu den Nachteilen des Betreuungsgeldes habe ich in der
Antwort an Herrn Parheim, auf die Sie sich beziehen, Stellung genommen. Die Tatsache, dass gerade Kinder aus ärmeren Migrantenfamilien eine Kita besuchen sollten, um besser Deutsch lernen zu können und somit einen besseren Start in der Schule zu haben, ist so gut wie unbestritten. Laut imap, Institut für interkulturelle Management- und Politikberatung, wird die "Sprachförderung der Kinder seit den Pisa-Studien genauer analysiert. Dadurch ist bekannt, dass besonders Kinder mit Migrationshintergrund einen ungünstigen Start in die Schule haben und auch später dem Unterricht kaum folgen können, wenn sie nur über geringe Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen. So zeigten sich laut Analysen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bereits bei Sprachstandserhebungen im Vorschulalter Defizite bei mündlichen Sprachfertigkeiten wie Sprachverstehen oder Wortschatz. Auch bundesweit durchgeführte Schulstudien im Grundschulalter und in der Mittelstufe zeigen laut Analysen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Defizite bei den sprachlichen Leistungen der Kinder mit Migrationshintergrund."

Zu Ihrer Frage nach der Höhe des Betreuungsgeldes möchte ich darauf hinweisen, dass das Betreuungsgeld kein Gehalt ersetzen soll. Es beträgt bundesweit einheitlich 150 EUR im Monat. Da das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 21. Juli 2015 das Betreuungsgeld einstimmig für verfassungswidrig erklärt hat, wird es allerdings keinen weiteren Fortbestand auf Bundesebene mehr haben. Die Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, werden die Auszahlungen für die Dauer der Bewilligung weiter beziehen können. Dies gilt auch für Familien, deren Antrag bereits bewilligt wurde, aber die Auszahlung erst in der Zukunft liegt.

Die SPD war immer gegen das von der vorherigen schwarz-gelben Bundesregierung eingeführte Betreuungsgeld. Nicht nur aus den formalen verfassungsrechtlichen Bedenken, sondern vor allem auch aus inhaltlichen Gründen. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass die dafür verwendeten Mittel in Höhe von etwa einer Milliarde Euro jährlich nun in die Qualität und den weiteren Ausbau von Kitas fließen sollen. So würden alle Kinder bessere Startchancen, ausländische Familien zusätzliche Unterstützung und viele Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm