Frage an Gabriele Hiller-Ohm bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

auch wenn Sie mir - damit nicht weitere Fragen kommen - bedeuteten, dass Sie für Tourismus zuständig sind, frage ich Sie hier zum Thema TTIP, da Sie als Bundestagsabgeordnete ja nicht nur über Themen zum Tourismus abstimmen, oder?

Seitens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gibt es ein Gutachten, welches besagt, dass kommunale Vertreter_innen sich zu TTIP nicht äußern dürfen (URL: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-03/ttip-freihandelsabkommen-gutachten), und ansonsten "Rechtsbruch" begehen.

Mir scheint hier Demokratie den "Bach herunterzugehen". Das sogenannte "Freihandelsabkommen" (Herr Gabriels Position ist außerordentlich "liquid" ... Wahlkampfaussagen sind obsolet) betrifft Kommunen freilich in vollem Maße - z.B. was Ausschreibungen betrifft, hinsichtlich gemeinwirtschaftlicher Aufgaben usw.

Von Ihnen möchte ich wissen, wie Sie sich zu TTIP (und CETA sowie anderen "Abkommen") positionieren.
Finden Sie es richtig, dass sich kommunale Vertreter_innen der Bürger_innen nicht zu einem derart weitreichenden "Handelsabkommen" äußern dürfen? Welche Folgen resultieren aus einem solchen Demokratieverständnis einer in den Bundestag gewählten Kaste Ihrer Meinung nach?

Diese Frage zu beantworten ist sicherlich schwierig. Vor allem die nach den Konsequenzen für die Bürger_innen in Proportion zu den "Repräsentanten" dieser sowie der Nutznießer solcher Regelungen (Bsp.: Die Liberalisierung des Strommarktes sollte eine Vergünstigung bescheren; das Gegenteil ist der Fall).

Mit fragenden Grüßen - auch wenn Sie darüber nicht erfreut sind (wie Ihre Antwort auf eine andere Anfrage von mir sinnbildlich deutlich macht - und die ich wenig schätze, da Sie als Abgeordnete ncht nur über Tourismus abstimmen ..)

J.Georg Brandt

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brandt,

Sie haben Bedenken und Fragen in Bezug auf die geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und der USA (TTIP) geäußert, wozu ich im folgenden Stellung nehme.

Die SPD hat immer klar gemacht, dass wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen ernst nehmen, ebenfalls Risiken sehen, aber auch Chancen.
So habe ich meine Haltung dazu bereits im Mai 2014 in einer Pressemitteilung dargelegt, die Sie unter folgendem Link finden: www.hiller-ohm.de/presse/7594776.html
Darin habe ich auch klar zum Ausdruck gebracht, dass ich mich gegen geheime Schiedsgerichte ausspreche.

Die SPD hat zudem am 20. September 2014 einen Beschluss gefasst, der auf einem gemeinsamen Papier mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB beruht. Diesen können Sie hier einsehen: www.spd.de/linkableblob/123760/data/20140920_parteikonvent_beschluss_ttip.pdf
Das gemeinsame Papier mit dem DGB finden Sie hier: www.spd.de/linkableblob/123688/data/20140919_ttip_anforderungen_bmwi_dgb.pdf

In diesem SPD-Beschluss wird unsere Kritik am Investor-Staat-Schiedsverfahren bekräftigt. Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben mit diesem Beschluss unsere Position deutlich gemacht: Damit sich die Chancen des transatlantischen Freihandelsabkommens realisieren, müssen die Verhandlungen innerhalb fester Leitplanken erfolgen. Konkret bedeutet das: Wir werden die hohe Qualität der Daseinsvorsorge in Deutschland und die hohen europäischen Standards für Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz nicht in Frage stellen. Zudem darf der Schutz von Investoren nicht dazu führen, dass demokratisch legitimierte Regelungen im Sinne des Gemeinwohls ausgehöhlt werden. Wichtig ist zudem, dass die Verhandlungen transparent sind. Nur dann ist es möglich, die Ziele und Möglichkeiten des Abkommens am Ende unvoreingenommen zu bewerten.
Handelsabkommen können dazu beitragen, weltweit einen besseren Arbeitnehmerschutz und nachhaltiges Wirtschaften voranzutreiben. Die SPD spricht sich deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund dafür aus, die Verhandlungen über TTIP fortzuführen.
Wir werden den laufenden Verhandlungsprozess zwischen der Europäischen Kommission und den USA über TTIP weiter aufmerksam begleiten – gemeinsam mit unseren sozialdemokratischen Parteifreundinnen und -freunden im Europäischen Parlament.

Mit der Veröffentlichung des TTIP-Verhandlungsmandats durch die Europäische Kommission ist eine zentrale Forderung der SPD erfüllt worden. Seit Beginn der Verhandlungen haben wir gefordert, dass diese transparent geführt werden. Die Entscheidung der Europäischen Kommission und der anderen europäischen Mitgliedstaaten, das Verhandlungsmandat nun zu veröffentlichen, ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung hin zu einem offeneren gesamteuropäischen Vorgehen bei diesen Verhandlungen.
Den aktuellen Verhandlungsstand nebst Dokumenten finden Sie hier:
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/TTIP/verhandlungsprozess.html

Die Verhandlungen zu TTIP laufen derzeit und es liegt noch kein formulierter Text vor. Mit abschließenden Verhandlungsergebnissen ist frühestens Ende 2015 zu rechnen. Die endgültigen politischen Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene würden dann erst in den Jahren danach, also 2016 und 2017, erfolgen.

Umfassende Informationen zu TTIP finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ttip.html

Aktueller Sachstand zu CETA:

Es steht – im Gegensatz zu kursierenden Behauptungen und Fehlinformationen – aktuell keine Abstimmung über das CETA-Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada bevor. Im Gegenteil, es wird noch einzige Zeit Verhandlungsprozesse auf europäischer und nationaler Ebene geben.
Der Verhandlungstext des Abkommens wird derzeit auf EU-Ebene überarbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium bringt dabei im Rat der Handelsminister der EU insbesondere Änderungsvorschläge zu den Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen des Investorenschutzes ein.
Der Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, und das Europäische Parlament werden frühestens Ende 2015, eher Anfang/Mitte 2016 über das Abkommen entscheiden.
Dann erst kann das Abkommen frühestens in Kraft treten. Bis dahin wird der europäische Gerichtshof festgestellt haben, ob die nationalen Parlamente aller 28 Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren müssen. Dann bekäme nach Beschluss des EU-Parlaments noch der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Das würde voraussichtlich erst 2017 der Fall sein. Wenn auch nur ein nationales Parlament in Europa das Abkommen ablehnt, kommt es nicht zustande.
Deshalb sehe ich große Chancen, jetzt in einer koordinierten Aktion mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten, die dem Investitionsschutzkapitel ebenfalls ablehnend gegenüberstehen, Veränderungen zu erreichen. In den anstehenden Verhandlungen wird sich die SPD für die Durchsetzung der beschlossenen Ziele einsetzen und auch gegenüber unseren europäischen Partnern dafür werben. Das machen auch unsere sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament im Rahmen der dortigen Verhandlungen.

Unser Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat Ende Februar 2015 erreicht, dass sich die sozialdemokratischen Handelsminister von Frankreich, Dänemark, Schweden, Luxemburg, den Niederlanden und Deutschland in der EU auf eine gemeinsame Position verständigt haben – vor allem bei dem besonders umstrittenen Thema Schiedsgerichte. Alle anderen sozialdemokratischen Parteien in Europa wollen jetzt auf der Grundlage dieser gemeinsamen Vorstellung der Handelsminister die Freihandelsabkommen weiter verbessern. Dabei geht es vor allem darum, die bisherigen privatwirtschaftlich organisierten Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen zu öffentlich-rechtlichen Institutionen zu machen – mit Berufsrichtern statt Vertretern bezahlter Anwaltskanzleien, mit öffentlichen und transparenten Verfahren und Berufungsinstanzen. Außerdem soll die Möglichkeit für Unternehmen, solche öffentlich-rechtlichen Schiedsinstitutionen anzurufen, klar beschränkt werden. Ziel ist es, dass kein Unternehmen vor einem Schiedsgericht besser gestellt werden kann als vor einem innerstaatlichen Gericht. Wir verfolgen damit die Idee der Einrichtung echter Handelsgerichtshöfe statt privatwirtschaftlicher „Geheimgerichte“. Auch die neue EU-Handelskommissarin Malmström hat ihre Unterstützung für diesen Weg signalisiert.

Weitere Informationen zu CETA sowie den CETA-Entwurfstext selbst finden Sie unter:
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ceta.html

Da viele Menschen gegenwärtig im privaten Kreis, aber auch in Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden oder Bürgerinitiativen über Freihandel diskutieren, hat sich die SPD am 23. Februar 2015 im Rahmen einer großen Konferenz „Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken“ in ausführlicher Debatte mit wichtigen gesellschaftlichen Akteuren über die transatlantischen Freihandelsabkommen CETA und TTIP auseinandersetzt. Befürworter und Kritiker der beiden Abkommen kamen zu Wort. Es wurde intensiv und kontrovers mit den 700 Anwesenden diskutiert – und dabei viele der Fragen, die Bürgerinnen und Bürger über das Internet gestellt haben, beantwortet.
Mit dabei waren neben dem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel unter anderem auch die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Präsident des Europäischen Parlamentes Martin Schulz.

Weitere ausführliche Informationen zur Freihandelskonferenz gibt es unter folgendem Link: www.spd.de/aktuelles/127486/20150223_spd_freihandelskonferenz.html

Die Konferenz ist auch im Internet dokumentiert. Wer der Veranstaltung nicht vor Ort oder im Livestream folgen konnte, kann also jedes einzelne Argument nachvollziehen. Die über 800 Bürgerfragen, die eingegangen sind, werden Themen zugeordnet und nach und nach beantwortet – die Seite www.spd.de/ttip wollen wir zur zentralen Diskussionsplattform der SPD zum Freihandel ausbauen. Keine andere Partei, keine Bürgerinitiative und kein Verband hat bislang einen ähnlich breiten Diskussionsprozess gestartet. Dieser bildet das breite Meinungsspektrum zum Thema Freihandel, das es in unserer Gesellschaft gibt, auch in der Volkspartei SPD ab.

Hinsichtlich des von Ihnen erwähnten Artikels zu dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verhält es sich wie mit so manchen kursierenden Informationen bezüglich der Freihandelsabkommen. Vieles davon ist missverständlich bis irreführend. Es handelt sich dabei um ein juristisches Informationsschreiben mit dem Titel „Befassungs- und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“, das Sie übrigens komplett im Internet einsehen können unter www.bundestag.de/blob/363092/3b88f5d39f5e7592a554d5e4ff680b13/befassungs--und-beschlusskompetenz-der-kommunalvertretungen-im-hinblick-auf-internationale-freihandelsabkommen-data.pdf
Anlass davon ist es, der Frage nachzugehen, welche Kompetenzen die Kommunalvertretungen im Hinblick auf geplante internationale Freihandelsabkommen haben bzw. ob und, wenn ja, in welchem Umfang sich die Kommunalvertretungen mit den Freihandelsabkommen befassen und dazu Beschlüsse erlassen dürfen. Außerdem werden die grundsätzlichen Befassungs- und Beschlusskompetenz der Stadt- bzw. Gemeinderäte sowie der Kreistage im Hinblick auf Freihandelsabkommen dargestellt.
Aufgrund der Beschränkung der Verbandskompetenz der Gemeinden auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bzw. der Eigenschaft der Kommunalvertretungen als Verwaltungs- und nicht als politisches Organ wird folgendes Fazit gezogen: „Weder den Gemeinderäten noch den Kreistagen stehen Befassungs- oder Beschlusskompetenzen im Hinblick auf eine politische Erörterung oder Bewertung der geplanten Freihandelsabkommen zu.“
Dabei geht es aber ausdrücklich um die politische Befassung insbesondere hinsichtlich allgemeinpolitischer Stellungnahmen durch Kommunalvertretungen. Als zulässig werden jedoch Befassungen angesehen, „wenn diese nicht der politischen Erörterung der Abkommen, sondern etwaigen Entscheidungen gilt, die als Folge von Freihandelsabkommen auf dem Gebiet der kommunalen Aufgabenwahrnehmung zu treffen sind.“

Gänzlich unabhängig davon sind natürlich jegliche politische Äußerungen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker oder politische Beschlüsse und Aktivitäten außerhalb der offiziellen Kommunalgremien möglich.
So hat beispielsweise die Lübecker SPD-Bürgerschaftsfraktion gemeinsam mit anderen Fraktionen am 18. März eine Veranstaltung zu TTIP bzw. den Freihandelsabkommen durchgeführt ( www.spdfraktion-luebeck.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtenleser/einladung-ttip-und-die-folgen-fuer-luebeck.html ).

Zu den möglichen Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf unsere Städte und Gemeinden:

In der öffentlichen Diskussion wird oft behauptet, dass ein TTIP-Abkommen die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben in Frage stellen, die Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge absenken oder notwendige Regulierungsspielräume einschränken könnte. Hierzu hat Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel klargestellt: „Die Daseinsvorsorge ist ein Eckpfeiler für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir brauchen Bildungseinrichtungen, Gesundheitsvorsorge, ein möglichst breites Kulturangebot und vieles andere mehr, das allein unter Gesichtspunkten der Marktrationalität nicht flächendeckend bereit gestellt werden kann. Es ist daher unser gemeinsames Kernanliegen, dass die Kommunen weiter das Recht haben, die Aufgaben der Daseinsvorsorge nach Maßgabe ihrer Prioritäten vor Ort zu erledigen.“ ( www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=691614.html )
Weder durch das TTIP-Abkommen noch durch andere Handelsabkommen der EU dürfen die Entscheidungs- und Regelungsbefugnisse der Kommunen in Deutschland in Frage gestellt werden. Das ist die klare Richtschnur unserer Politik für die Daseinsvorsorge in den TTIP-Verhandlungen.

Wir werden zusammen mit der Bundesregierung darauf achten, dass das Abkommen die Spielräume der EU, aber auch der Mitgliedstaaten und insbesondere der Kommunen in Deutschland in diesen Bereichen nicht einschränken werden.

Im Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission zu TTIP ist verankert, dass die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU erhalten bleiben soll. In diesem Punkt sind sich die Chefunterhändler der Kommission und der USA einig, was sie auch öffentlich bekundet haben. Im Bereich der Daseinsvorsorge wird es keine neuen Marktzugangsverpflichtungen gegenüber den USA geben.

Zur Frage, ob und wann sich Kommunen wirtschaftlich betätigen dürfen, wird das Abkommen keine Regelungen enthalten. Zusammen mit der Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass die europarechtlich vorgesehenen Möglichkeiten Eigenbetriebe und in öffentlichem Eigentum stehende Stadtwerke ausschreibungsfrei zu beauftragen. Außerdem darf die Zusammenarbeit von Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggebern durch TTIP nicht eingeschränkt werden. Ziel ist es, die bestehenden Spielräume abzusichern, wie es auch im Abkommen der EU mit Kanada (CETA) gelungen ist.

Es ist zudem Ziel der EU und der Bundesregierung, dass die Regeln zur öffentlichen Auftragsvergabe bezüglich der Daseinsvorsorge nicht über die Regelungen im EU-Vergaberecht hinausgehen, sondern die EU-Regeln einschließlich der darin vorgesehenen Ausnahmen bzw. Sonderregelungen für bestimmte Leistungen der Daseinsvorsorge widerspiegeln. Öffentliche Auftraggeber sollen weiterhin ihre Vergabekriterien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst bestimmen können. Dazu gehört auch das Recht, eine Vergabeentscheidung an die Einhaltung von Regeln zum Arbeitnehmer- oder Umweltschutz zu knüpfen.

Im Hinblick auf Konzessionen setzen wir uns mit der Bundesregierung dafür ein, dass für von der EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ausgenommene Leistungen im Bereich der Trinkwasserversorgung und bestimmter Rettungsdienste auch durch TTIP keine Verpflichtungen festgelegt werden. Auch dies wurde mit CETA bereits erreicht.

Gute soziale Dienstleistungen gewährleisten Teilhabe und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Rahmen von TTIP als auch bei allen anderen Abkommen achten wir darauf, dass die Rahmenbedingungen für die Erbringung sozialer Dienste in Deutschland berücksichtigt werden. Dazu gehört, in TTIP keine neuen Marktzugangsverpflichtungen für den Bereich der sozialen Dienste in Deutschland einzugehen, wie dies auch im CETA-Abkommen festgelegt ist. Die gemeinnützige Leistungserbringung und die bestehenden Möglichkeiten, soziale Dienstleistungen weiterhin öffentlich zu finanzieren, dürfen auch durch TTIP nicht in Frage gestellt werden.

Zudem wurde kürzlich eine gemeinsame Erklärung zur kommunalen Daseinsvorsorge von EU-Kommissarin Cecilia Malmström und dem amerikanischen TTIP-Chefunterhändler Michael Froman unterzeichnet, die TTIP-Privatisierungsbefürchtungen ausräumt. Die enorme Bedeutung der kommunalen Daseinsvorsorge in unserem Land wird anerkannt und mit TTIP in keiner Weise einschränkt werden.
Die öffentliche Hand kann auch nach einem erfolgreichen Abschluss der TTIP-Verhandlungen weiterhin in den Bereichen wie beispielsweise Wasser, Bildung, Gesundheit und sozialen Diensten frei entscheiden. In der schriftlichen Erklärung machten Malmström und Froman deutlich, dass das geplante Handelsabkommen keinerlei Druck auf die Kommunen ausüben werde, Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge zu öffnen oder Standards abzusenken. Zudem ist auch eine Rekommunalisierung von zeitweise privat erbrachten Leistungen selbstverständlich weiterhin möglich. Durch diese Erklärung ist klargestellt, dass viele Befürchtungen, die für den Bereich Daseinsvorsorge in der Öffentlichkeit geäußert wurden, nicht zutreffen.

Ich möchte Ihnen abschließend versichern, dass es mit der SPD nur ein Abkommen geben wird, das den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft unseres Landes nützt.

Aktuelle Informationen zu TTIP und CETA finden Sie auch unter www.spd.de/ttip

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm