Frage an Gabriele Hiller-Ohm bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Bernd K. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Bernd K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

der Bundestag hat am 25. Januar, rückwirkend zum 1. Januar 2008, eine längere Zahlung des ALG 1 für Ältere entschieden. Ich bin 1945 geboren und beziehe noch bis zum 31. März 2008 ALG 1. Danach würde ich ab 1. April eine gekürzte Altersrente beziehen. Da ich aber davon ausgehe, die Voraussetzungen (44 Versicheretenjahre) für eine um 6 Monate verlängerten Leistungsanspruch zu erfüllen, habe ich die Deutsche Rentenversicherung instruiert, meinen Rentenantrag bis auf weiteres ruhen zu lassen. Die wollen aber nun wissen was mit meinem Rentenantrag geschehen soll! Leider konnte mir bisher weder die Agentur f. Arbeit verbindlich mitteilen, wann das Gesetz durch den Bundesrat verabschiedet wird oder wie der vorausichtliche Zeitplan aussieht. Mir wurde gesagt, solange geschieht seitens der AfA gar nichts. Die Leute bei der AfA tappen anscheinend auch im Dunkeln. Das ist eine recht missliche Situation für sehr viele Bürger in ähnlicher Lage, die jetzt entscheiden müssen, ob sie ALG II oder Altersrente beantragen sollen, da ein verbindlicher Bescheid zur verlängerten Zahlung von ALG 1 nicht vorliegt. Es ist natürlich auch eine missliche Situation für die AfA, die täglich Anfragen zu dieser Sache "abwehren" muss.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, in dieser Angelgeheit Ihre Antwort zu erhalten und mir zu empfehlen, wie ich mich verhalten soll. Vielleicht wissen Sie mehr. Ich hoffe darauf!

Mit freundlichen Grüssen
Bernd Klein

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klein,

das Gesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert und wird in wenigen Tagen gültig sein (voraussichtlich ab dem 1. März 2008). In jedem Fall gilt die Verlängerung des Arbeitslosengeldes rückwirkend zum 1.1.2008. Wenn Sie vor Ihrer derzeitigen Arbeitslosigkeit länger als 48 Monate ununterbrochen gearbeitet haben, dann müsste sich - nach meiner nicht rechtsverbindlichen Berechnung - die Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes um weitere sechs Monate verlängern.

Sowohl die regionale Arbeitsagentur als auch die Rentenversicherung sollten eigentlich von ihren Bundeszentralen alle nötigen Informationen bekommen haben, um angemessen mit Ihrem Antrag umzugehen.

Ich hoffe, alles regelt sich zu Ihrer Zufriedenheit.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm