Antwort 14.11.2023 von Georg Eisenreich CSU
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Hierbei wurde auch der Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle Long-/Post-Covid und Post-Vac angeregt, um eine flächendeckende Versorgung zu ermöglichen.