Frage an Georg Jarzembowski bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Georg Jarzembowski
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Frage an Georg Jarzembowski von Tabea W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Georg Jarzembowski,

aktuell wird Europa häufig als Festung bezeichnet. Wir beschäftigen uns gerade im Rahmen einer Politikwerkstatt mit diesem Thema.

Was uns interessiert:
Warum werden viele Einwanderer von Europa abgewiesen?

In dem nachfolgenden Artikel heißt es, dass es nun sogar zur Diskussion steht, an den EU-Außengrenzen "Flüchtlinge in Zukunft auch mit unbemannten Luftfahrzeugen zu jagen".

http://www.german-foreign-policy.com/de/extra/festung_europa/berichte.php

Ist dies wirklich nötig und warum wird die Einwandererzahl begrenzt?

Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Beweggründe der EU für diese Politik?

Über eine baldige Antwort werden wir uns sehr freuen, dafür schon einmal im Voraus vielen Dank.

Freundliche Grüße,
Anna Laas und Tabea Winnemöller des Gymnsasium Ohmoors

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Laas, sehr geehrte Frau Winnemöller,

zunächst darf ich mich für Ihr Interesse an dem Thema Einwanderung bedanken.

Der Begriff "Festung Europa" besagt lediglich, dass es für Bürger, die nicht die Nationalität eines der 27 EU-Mitgliedstaaten haben, besondere Bestimmungen bzw. Beschränkungen gibt, in die EU einzureisen. Regelungen zur Einreise und zum Aufenthalt in ihrem Territorium haben alle Staaten der Welt erlassen.

Da wir unter den Mitgliedstaaten im Rahmen des Schengen-Abkommens die Grenzen abbauen und das Reisen von einem zum anderen Land möglichst einfach gestalten, sind die Staaten mit Grenzen zu sog. Drittstaaten verpflichtet, an den Außengrenzen für die Einhaltung der Regeln für die erlaubte Einreise zu sorgen.

Zum 21. Dezember 2007 sind die Grenzkontrollen zu unseren Nachbarn in Polen und Tschechien weggefallen. Dem "Schengen-Raum" gehören seither auch Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Slowenien, Ungarn sowie Malta an. Im November 2008 wurde das Schengen-Abkommen auch auf die Schweiz und Liechtenstein erstreckt.

Für die Verstärkung der neuen Außengrenzen des Schengen-Raums hat die Europäische Union zwischen 2004 und 2006 rund 960 Millionen Euro ausgegeben. Das Schengener Informationssystem (SIS) sorgt für einen Austausch der Fahndungsdaten aller Schengen-Staaten, damit die Außengrenzen einheitlich effektiv kontrolliert werden können und die Fahndung im Inneren nach Kriminellen erleichtert wird.

Aufgrund der Reisefreiheit innerhalb der EU sind die Mitgliedsstaaten mit Außengrenzen gehalten, mit Hilfe der EU die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen, um die Einreisebedingungen zu kontrollieren und damit illegale Einwanderung sowie die Einreise von Kriminellen und Terroristen zu verhindern. Hierzu gehört neben der Kontrolle durch die Grenztruppen auch der Einsatz von Fahrzeugen, Schiffen, Helikoptern und - sofern für erforderlich und verhältnismäßig erachtet - der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen zur Aufklärung.

Die Europäische Union arbeiten seit Jahren an einer Harmonisierung der Vorgaben für Einwanderung und Asyl. In der Erkenntnis, dass ein neuer Ansatz der Migrationssteuerung notwendig ist, beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU anlässlich des Europäischen Rats in Tampere (Finnland) im Oktober 1999 die Eckpunkte einer gemeinsamen Einwanderungspolitik der EU. Der in Tampere 1999 beschlossene Ansatz wurde durch die Verabschiedung des Haager Programms 2004 fortgeschrieben, welches die Ziele für die Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der EU für den Zeitraum 2005-2010 festlegt. Unter der schwedischen Ratspräsidentschaft soll im Herbst 2009 in Stockholm der nächste Fünfjahresplan für die Asylpolitik verabschiedet werden.

Ziel der Harmonisierung der Asyl- und Flüchtlingspolitik ist es, die Lasten unter den 27 Mitgliedstaaten gerecht zu verteilen und die Verfahren in allen EU-Staaten anzugleichen, um die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern anzugleichen sowie um menschenwürdige Behandlungen und Unterbringungen zu garantieren. Zudem geht es auch um die Zuständigkeit und Verteilung der Asylbewerber unter den Mitgliedstaaten.

Derzeit werden in der Asylpolitik insgesamt fünf Vorschläge der Europäischen Kommission beraten, um die bestehenden Europäischen Vorschriften zu verändern, um ihre Effektivität zu steigern und erkannte Mängel zu beheben.

Solange es jedoch keine umfassenden, verbindlichen Vorschriften für alle 27 EU-Staaten zum Thema Einwanderung gibt, entscheidet jeder Staat selbst über den Umfang der Einwanderung. Der Umfang der legalen Einwanderung wird von Faktoren wie finanzielle Leistungskraft, Arbeitsmarkt, Bevölkerungsstruktur, Sicherheit, etc. bestimmt.

Für Deutschland hat der Bundestag 2004 mit dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) festgelegt, unter welchen Umständen Personen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik einreisen und sich hier länger aufhalten dürfen.

§ 1 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz: "Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt."

Nach dem Aufenthaltsgesetz steht der Aufenthalt in Deutschland für Ausländer aus Drittstaaten grundsätzlich unter der Bedingung eines Aufenthaltstitels. Aufenthaltstitel sind das zeitlich befristete Visum, die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

In welchen Wirtschaftsbereichen ausländische Arbeitskräfte angeworben werden können, ist in der Beschäftigungsverodnung geregelt.

Für Verfolgte aus bestimmten Staaten besteht zusätzlich die Möglichkeit, in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat politisches Asyl zu beantragen.

Sofern Sie weitere Informationen wünschen oder Dokumente zugeschickt bekommen möchten, können Sie sich gern direkt an mein Hamburger CDU-Europabüro, Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Georg Jarzembowski