Frage an Gerald Häfner von michael r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter herr häfner
leider mußte ich feststellen,daß ich keinen tabak aus schweden mehr über das internet bestellen kann, obwohl es sich um einen innereuropäischen warenkauf handelt,veilleicht können sie mir einen begründung für dieses neue verbot erbringen,da es mir nicht einsichtig erscheint,daß ich anderen tabak oder zb.alkoholsorten bestellen kann und dies über viele jahre hinweg ohne probleme praktiziert habe.
mit freundlichem geuß
michael reichlmayr
zimmerermeister unmd bautechniker
Sehr geehrter Herr Reichlmayr,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit Tabak aus Schweden "Snus" meinen.
Die Einführung dieses Tabaks nach Deutschland verbietet §5a der Tabakverordnung ( http://bundesrecht.juris.de/tabv_1977/__5a.html ). Die Zuständigkeit für diese Verordnung liegt beim Bund. Geeignete Ansprechpartner für ihr Anliegen finden Sie demnach beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Deutschen Bundestag.
In Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ist geregelt, dass eine Einschränkung des freien Warenverkehrs "zum Schutze der Gesundheit" möglich sei ( http://dejure.org/gesetze/AEUV/36.html ). Hierauf beruft sich die Bundesrepublik bei Ihrer Gesetzgebung. Eine Klage gegen diese Bundesverordnung vor dem Europäischen Gerichtshof wurde schon im Jahr 2004 abgewiesen ( http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&alldocs=alldocs&docj=docj&docop=docop&docor=docor&docjo=docjo&numaff=&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=Snus&resmax=100 ).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die von ihnen angeführte Tatsache ausreichend begründen.
Mit den besten Grüßen
Gerald Häfner