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Antwort von Gerhard Waschler
CSU
• 08.10.2018

(...) Für eine Person mit Nebenwohnung erhält die entsprechende Gemeinde somit kein Geld über den kommunalen Finanzausgleich, obwohl sie dennoch Mehrausgaben für Einrichtungen hat, die durch den Zweitwohnungsinhaber regelmäßig nur wenig genutzt und damit nicht ausgelastet werden. Um diese Mehrausgaben (zumindest teilweise) zu decken, haben manche Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Zur verfassungskonformen Ausgestaltung dieser gibt es - je nach Gemeinde - unterschiedliche Ausnahmen, in München zB für Bürger mit Einkommen unter 29.000 €. (...)

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