Frage an Gregor Gysi bezüglich Soziale Sicherung

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Gregor Gysi
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Frage von Frank R. •

Frage an Gregor Gysi von Frank R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gysi,

seit längerer Zeit ist Ihnen der Zustand der starken Unterversorgung der Conterganopfer bekannt. Auch die Presse hat ausgiebig darüber berichtet.

Meine Fragen:
- Wann erhalten die Opfer endlich die Entschädigung und Entschuldigung die ihnen zusteht?
- Wann erhalten die Opfer endlich eine Conterganrente nach europäischem Standard (in England gibt es z.B. die dreifache Rente)?
- Wann erhalten die Opfer endlich Hilfe bei Umbauten?
- Wann erhalten die Opfer endlich den Ausgleich dafür, dass sie nicht oder nur teilweise in die Rentenkasse einzahlen konnten, da sie nicht oder nur wenige Jahre arbeiten konnten?
- Wann erhalten die Opfer endlich die Assistenz die sie benötigen?
- Und wann beleuchtet die Politik endlich die Hintergründe des Conterganverbrechens?

Und am Schluss noch eine Frage zu dem Forschungsprojekt bezüglich der „Bedarfe“ der Geschädigten:
Im Januar soll zu diesem Thema eine Sitzung im Bundestag stattfinden bei der wohl einige Entscheidungen fallen könnten. Ist diese Sitzung öffentlich? Dürfen hier alle Geschädigten kommen? Und darf sich hier auch jeder dazu äußern? Oder nur wieder ausgewählte Betroffene?

Für die Beantwortung meiner zahlreichen Fragen wäre ich ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Rawiel

P.S.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den LINKEN – und ganz besonders Herrn Ilja Seifert – bedanken, da Ihre Partei sich schon sehr für unsere Rechte eingesetzt hat und dies auch hoffentlich weiterhin für uns tun wird!

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rawiel,

Ihr Schreiben vom 13. November hat mich erreicht. Die von Ihnen gestellten Fragen lassen sich nur dann lösen, wenn endlich dafür eine Mehrheit im Bundestag gefunden wird. Das ist schwierig, ich will aber wenigstens hoffen, dass es gravierende Verbesserungen für die Conterganopfer geben wird.

Ausschusssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich. Allerdings können Anhörungen von Betroffenen stattfinden. Im Plenum des Bundestages dürfen nur Abgeordnete sprechen. Auf den Zuschauertribünen sitzen Bürgerinnen und Bürger, insoweit findet Öffentlichkeit statt. Allerdings bedarf es dazu einer Anmeldung und Organisierung. Deshalb bitte ich Sie, diesbezüglich Kontakt zu Ilja Seifert aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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