Frage an Gregor Gysi bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gregor Gysi
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Frage von Dominique S. •

Frage an Gregor Gysi von Dominique S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Gysi,

Die Linke vertritt in der Öffentlichkeit Positionen zum Schutz der Bürger und Menschenrechte. Daher ist mein Anliegen an Sie gerichtet :
Die Bundesrepublik wurde in den vergangenen Jahren ein knappes dutzendmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Sowohl unter Rot-Grün als auch unter Schwarz-Rot weigert sich die BRD beharrlich, die Urteile aus Straßburg zu erfüllen und die festgestellten Menschenrechtsverletzungen abzustellen. Besonders trauriges Beispiel hierfür ist der Fall des türkischen Vaters Görgülü, welcher sich nun seit 6 Jahren in allen gerichtlichen Instanzen darum bemüht , sein seit der Geburt durch das Jugendamt bei Pflegeeltern untergebrachtes Kind zu sich zum nehmen.
Weder das Urteil des EGMR noch 5 (!) Urteile der BVergG zu seinen Gunsten konnten bisher etwas an der Situation ändern.
Vor einigen Tagen wurde Herrn Görgülüs Antrag sein Kind zu sich zu nehmen, erneut vom OLG Naumburg abgewiesen. Erneut entgegen der Positionen des EGMR, erneut mit den bekannten rassistischen Zwischentönen. Zu Erinnerung gegen drei Richter des OLG Naumburgs wurde inzwischen von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben, wegen deren bisherigen Vorgehens im Fall Görgülü. Aus dem Justizministerium in Sachsen-Anhalt wurden in der Vergangenheit von Äußerungen berichtet, welche die Hoffnung ausdrückten, Görgülü möge bald das Geld ausgehen. Diesem Ziel scheint die Justiz Sachsen-Anhalt nahe zu sein. Nach 6 Jahren gerichtlichem Kampf gegen die Menschenrechtsverletzung steht die Familie Görgülü vor der Pfändung. Ob Gang zum BGH noch möglich ist, um das Naumburger Urteil aufheben zu lassen ist inzwischen fraglich, die Menschenrechtsverletzer scheinen tatsächlich durchzukommen.

Herr Dr.Gysi, wie stehen Sie und ihre Partei zu der mangelnden Umsetzung der Urteile des EGMR ?

Wie stehen Sie insbesondere zum geschilderten Fall des Herrn Görgülü ?

Mit freundlichen Grüßen

Dominique Strauss

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Strauss,

Ihre Nachricht vom 30. Dezember 2006 hat mich erreicht. Zunächst ist es leider so, dass das Bundesverfassungsgericht eines Tages selbst entschieden hat, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland nicht verbindlich seien. In der von Ihnen beschriebenen Angelegenheit hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen zugunsten des betroffenen Bürgers entschieden, aber das OLG Naumburg weigert sich,diese Entscheidungen umzusetzen. Nach meiner Kenntnis ist leider noch keine Anklage erhoben, sondern lediglich ein Ermittlungsverfahren gegen drei Richter eingeleitet worden. Die könnten natürlich den Trick wagen, dass jeder behauptet, er habe gegen die Entscheidung und die anderen beiden für die Entscheidung gestimmt. Auf jeden Fall sehen wir mit großer Sorge, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und jetzt auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt werden, zumindest nicht von diesem OLG. Wir werden weiterhin darauf dringen, dass wir etwas in dem auch von Ihnen gewünschten Sinne passiert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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