Frage an Günter Garbrecht von Matthias F. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Garbrecht,
Gerichtsentscheidungen ergehen auf Kosten des Volkes im Namen des Volkes. Sie stehen jedoch online nicht jedermann gänzlich zur Verfügung, sondern werden nur teilweise an kommerzielle Anbieter verkauft. Die jetzige NRW-Justizplattform deckt nur einen kleinen Teil ab.
Halten Sie die freie Veröffentlichung von NRW-Gerichtsentscheidungen oder die anonymisierte Bereitstellung von NRW-Gerichtsentscheidungen an Plattformen wie openjur.org online für ganz oder teilweise finanzierbar? Sehen Sie Handlungsbedarf? Werden Sie und ihre Partei sich in nächster Zeit dafür einsetzen?
Mit freundlichem Gruß
Matthias Friemelt
Sehr geehrter Herr Friemelt!
In der Rechtsprechungsdatenbank (NRWEntscheidungen) stehen Ihnen die Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen im Volltext zur Verfügung. Die Datenbank im NRW-Justizportal ist auch direkt über die Adresse www.nrwe.de erreichbar.
Die nicht gewerbliche Nutzung der Entscheidungstexte - d. h. die Verwendung für den privaten Gebrauch - ist kostenfrei (§ 4 Abs. 7 Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO). Soweit einzelne Entscheidungen redaktionell aufbereitet sind - z. B. durch Leitsätze oder Schlagworte - sind diese redaktionellen Bestandteile urheberrechtlich geschützt.
http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php
Ihr Anliegen sehe ich als erfüllt an.
Mit freundlichen Grüßen,
Günter Garbrecht
www.guenter-garbrecht.de