Frage an Günter Lach bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Günter Lach MdB
Günter Lach
CDU
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Frage von Manfred S. •

Frage an Günter Lach von Manfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lach,
an den von mir gewählten Volksvertrter habe ich im Zusammenhang:Offenlegung der Nebeneinkünfte der gewählten Volksvertreter eine Frage an Sie.
Warum sperren Sie sich gegen die konsequente Darlegung aller ihrer Nebeneinkünfte?
Bitte nennen Sie mir dafür Ihre Gründe.
MFG
Schuppenhauer

Günter Lach MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schuppenhauer,

für Ihre Frage zum Thema „Offenlegung von Nebeneinkünften“ danke ich Ihnen.

Entgegen Ihrer Annahme sträube ich mich nicht gegen die Offenlegung meiner Nebeneinkünfte. Mein früherer Arbeitgeber Volkswagen hat mich freigestellt - selbstverständlich ohne Bezüge. Auch aus meinen ehrenamtlichen Aufgaben als Ratsherr und Ortsbürgermeister erhalte ich lediglich eine Aufwandsentschädigung.

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat in den Verhaltensregeln genaue Anzeigepflichten für Tätigkeiten und Funktionen, die neben dem Mandat ausgeübt werden, festgelegt. Diese Offenlegungspflichten (Transparenzregelungen) hat das Parlament erst im März dieses Jahres noch einmal verbessert. So werden die Angaben zu den Nebeneinkünften der Abgeordneten besser nachvollziehbar gestaltet und den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten gerecht. Die neue Regelung tritt mit Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft.

Außerdem möchte ich festhalten, dass von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten ausüben. Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Lach