Frage an Günter Eymael bezüglich Bildung und Erziehung

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Günter Eymael
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Frage von Karsten M. •

Frage an Günter Eymael von Karsten M. bezüglich Bildung und Erziehung

Seit dem Schuljahr 2002/03 existiert in Rheinland-Pfalz das Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit“ (PES - http://83.243.51.104/xpes/index.php?id=projekt) zur Kompensation von Unterrichtsausfall an verschiedenen Schulformen. Die Schulleitung wird hierdurch ermächtigt, selbstständig Personal anzuwerben um kurzfristig durch Krankheit oder Fortbildung ausgefallenen Unterricht pädagogisch sinnvoll auszugleichen.
In der Vergangenheit wurde dieser Unterricht durch Übungsleiter in Vereinen, Berufsmusiker, Erzieher, Diplom-Pädagogen u.a. sowie Lehramtsstudenten durchgeführt. Insbesondere für die Lehramtsstudenten war dies eine wertvolle Praxiserfahrung. Kurzfristig konnte man zwischen den Vorlesungen einzelne Stunden halten und sich hiermit teilweise sein Studium finanzieren. Der ständige Wechsel der Gruppen ermöglichte es, die begangenen Anfängerfehler in Unterrichtsgestaltung und disziplinarischer Führung reflektieren und sich ohne diese „Altlasten“ in den Köpfen der Schüler bei der neuen Gruppe weiter zu entwickeln.
Seit einiger Zeit ist dieses nicht mehr so: Man darf maximal drei Verträge abschließen und ist danach für 6 Monate im PES-Programm gesperrt. Zieht sich die Abwesenheit einer Lehrkraft länger als geplant hin – ein häufigen Phänomen - , gibt es keine Möglichkeit den Vertrag zu verlängern. Die Schulleitungen müssen daher rein spekulativ eine Vertragslaufzeit festlegen. Die Vertretungskräfte möchten ihre Vertragsanzahl nicht „verheizen“ und nehmen daher nur noch Verträge an, die mindestens auf 15-20 Stunden dotiert sind. Dieser Vertretungsbedarf tritt jedoch bezogen auf die Gesamtstundenzahl der Unterrichtsausfälle relativ selten auf. Somit ist eine wesentliche Verschlechterung der Vertretungssituation eingetreten.

Welche Verbesserungsmöglichkeiten für das Programm sehen sie in Bezug auf die PISA-Untersuchungen und die Klagen der Ausbildungsbetriebe über fehlende Bildung der Bewerber ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Müller,

ab dem 4. Vertrag (im Staatsdienst) in Folge entsteht ein so genannter "Kettenvertrag", d.h. die Vertretungslehrkräfte können sich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einklagen. Dies würde aber sicherlich nicht die Unterrichtsqualität steigern, da dann Aushilfskräfte fest angestellt wären, die beispielsweise keine vollständige Lehrerausbildung absolviert haben.
Durch die Neuregelung ist überdies keine Verschlechterung der Vertretungssituation eingetreten, da in der Regel genug "PES-Kräfte" vorhanden sind, um die Unterrichtsqualität sicherzustellen.

Ich halte PES daher für ein sehr erfolgreiches Projekt, an dem landesweit auch alle Schularten teilnehmen.

Die zweite Pisa-Studie hat gezeigt, dass Anstrengungen der Länder sich lohnen und der föderale Wettbewerb funktioniert. Rheinland-Pfalz gehört zu den sieben Bundesländern, die in allen Bereichen mindestens Durchschnittswerte im Vergleich aller OECD-Länder erreicht haben. Das genügt uns aber noch nicht. In spätestens zehn Jahren muss Rheinland-Pfalz in Deutschland zur Spitze gehören und auch international vordere Plätze belegen.

Dies wollen wir beispielsweise erreichen durch:
- Abitur nach 12 Jahren
- mehr Wettbewerb durch eine größere Eigenständigkeit der Schulen
- Einführung von Abschlussprüfungen an Haupt- und Realschulen
- Verbindliche Schullaufbahn-Empfehlungen

Das Kind mit seinen Anlagen und Fähigkeiten steht dabei im Mittelpunkt des gegliederten Schulsystems, das eine systematische, durchgängige und individuelle Förderung gewährleisten muss. Voraussetzung dafür auch der weitere Ausbau der frühkindlichen Förderung, eine gezielte Sprachförderung im Kindergarten

Wissen schafft Zukunft und die Arbeitsplätze von morgen.