Portrait von Gustav Herzog
Antwort von Gustav Herzog
SPD
• 20.12.2011

(...) Der Entscheidung der Großen Koalition,Großen Koalitionter für die Gesetzliche Altersrente stufenweise von 65 auf 67 anzuheben, basierte auf einem unstrittig positiven Umstand: Wir werden älter! Diese erfreuliche Tatsache hätte aber ohne Reformen deutliche Konsequenzen für die Stabilität und die Struktur unserer sozialen Sicherungssysteme. (...)

Portrait von Gustav Herzog
Antwort von Gustav Herzog
SPD
• 24.10.2011

(...) Seien sie aber versichert, dass die SPD-Bundestagsfraktion stets den Blick auf die Haushaltshoheit des Bundestages wahren wird, ebenso auf klare Bedingungen für die Länder, die unsere Solidarität brauchen und auf flankierende deutliche Regulierungen des Finanzmarktes. (...)

Portrait von Gustav Herzog
Antwort von Gustav Herzog
SPD
• 25.10.2011

(...) Nichtanwendungserlasse des Bundesministeriums für Finanzen stellen angemessenes Verwaltungshandeln dar, um die Differenzierung zwischen „Urteil im Einzelfall“ und „Bedeutung für alle Steuerzahler“ für die Finanzverwaltung verbindlich zu regeln. (...)

Portrait von Gustav Herzog
Antwort von Gustav Herzog
SPD
• 29.09.2011

(...) ich danke Ihnen für Ihre Frage zum zukünftigen Umgang mit Fahrerlaubnissen für Krafträder bis 125 cm³. Momentan werden verschiedene Fragestellungen zur Führerscheinrichtlinie in Bezug auf Krafträder bis 125 cm³ diskutiert. (...)

Portrait von Gustav Herzog
Antwort von Gustav Herzog
SPD
• 16.08.2011

(...) vielen Dank für Deine Frage vom 12.08.2011 zur Pensionsaltersgrenze für Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz. Im aktuellen Koalitionsvertrag steht zu diesem Thema folgender Passus: „Wir werden die Erhöhung des Ruhestandseintrittsalters um zwei Jahre mit flexiblen Übergängen prüfen und dabei auch entscheiden , ob es für einzelne, besonders belastete Berufsgruppen Ausnahmeregelungen geben soll. (...)

Portrait von Gustav Herzog
Antwort von Gustav Herzog
SPD
• 20.04.2011

(...) Daher bestehen keine besonderen Verpflichtungen des aktuellen Eigentümers über die gesetzlichen Rechte und Pflichten aus dem Mietrecht und dem Privatvertragsrecht hinaus. Dass die BEATE GmbH ganz offensichtlich ihren Pflichten zur Pflege und Wartung widerrechtlich nicht nachkommt, dient natürlich der Gewinnmaximierung, hat aber kausal nichts mit der Rechtstellung von Hedge Fonds zu tun. Die unmittelbare Zuständigkeit liegt bei Unternehmen nach deutschem GmbH Recht, wie es schon immer gültig war. (...)

E-Mail-Adresse