Ich gehe nicht davon aus, dass dies eine besondere Integrationsleistung ist. Darüber entscheidet aber Ihre lokale Einbürgerungsbehörde, was genau unter besonderen Integrationsleistungen zu verstehen ist.
Frage von Kaan C. • 30.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 30.04.2024
Frage von Marilu G. • 29.04.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Frage von Vivien D. • 29.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 30.04.2024
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.
Frage von Banu B. • 29.04.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Frage von Alexa S. • 29.04.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Frage von Kenan D. • 28.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.04.2024
Der Bezug von Krankengeld ist kein Ausschlussgrund bei der sogenannten Anspruchseinbürgerung. Ausgeschlossen ist die Einbürgerung (unter engen Ausnahmen) nur, wenn Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (also beispielsweise Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter) bezogen werden. Was bei der Lebensunterhaltssicherung allerdings immer vorgenommen wird, ist eine Prognoseentscheidung zu Ihrer zukünftigen Lebensunterhaltssicherung.