Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.03.2010

(...) In den Medien wird schon viel über Steuerhinterzieher berichtet. Ob es mehr wird, entscheiden allein die Medien. (...)

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
• 08.03.2010

(...) Ich entnehme dem Wahlergebnis, daß die Merheit der Bevölkerung in dem Stadtteil, für den ich "zuständig" bin, nicht Ihrer Meinung ist, daß meine Äußerungen den Eindruck erwecken, daß ich mir der dortigen Realität nicht bewußt bin und die derzeitige Situation falsch einschätze. Ich habe mich übrigens nie so geäußert, daß man meinen könnte, daß Deutschland für Einheimische und Migranten "ein Paradies" ist. Ich habe vielmehr stets auf die Probleme hingewiesen, die es nach wie vor gibt. (...)

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
• 01.03.2010

(...) Nach den Gründen des Ausschlusses müssen Sie den Bundestagspräsident fragen, weil er allein entschieden hat. Er hat am vergangen Freitag die Abgeordneten der Linken von der Teilnahme an der Sitzung des Bundestages wohl wegen "gröblicher Verletzung der Ordnung" ausgeschlossen. Das wäre nach § 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages möglich, wenn eine "gröbliche Verletzung der Ordnung" anzunehmen ist. (...)

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
• 09.03.2010

(...) Für eine praktischen Kontrolle der Nachrichtendienste durch die Bürgerinnen und Bürger kann ich Ihnen keine Vorschläge machen, zumal etwa der BND innerhalb Deutschlands gar nicht nachrichtendienstlich tätig sein darf. Wenn Sie mir Beschwerden oder Informationen über Fehlentwicklungen schicken, kann ich versuchen, diesen als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste nachgehen. (...)

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
• 01.03.2010

(...) Nein, die politische Bewertung würde sich nicht ändern, auch wenn der Kriegszustand in Afghanistan förmlich festgestellt würde. Für eine gezielte Vernichtung von Menschen, ohne selbst angegriffen zu sein, haben die deutschen Soldaten kein Mandat des Bundestages. Das ISAF-Mandat, nach dem sie eingesetzt waren, reicht dafür nicht. (...)

E-Mail-Adresse