Frage an Hans Eichel von Sabine L. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Eichel,
vor der Bundestagswahl möchte ich mich gern über Positionen und Standpunkte informieren welche Sie nach der Wahl einnehmen werden. Dies möchte ich ganz konkret auf meine berufliche Situation beziehen. Im Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist meine Tätigkeit als selbständige Buchhalterin geregelt. Allerdings gehen die Regelungen total an der Praxis vorbei. Grundsätzlich gibt es drei Problemfelder:
• Das Tätigkeitsfeld ist praxisfremd geregelt z.B. ist es mir zwar erlaubt das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung zu erledigen und ich muss dabei alle umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften beachten, der mechanische Ausdruck (was auch als Erstellung bezeichnet wird) der daraus resultierenden Umsatzsteuervoranmeldung ist mir jedoch nicht erlaubt, obwohl keine weiteren steuerrechtlichen Wertungen mehr vorgenommen werden müssen. In diesem Punkt ist das StBerG unverhältnismäßig gegenüber meinem Ausbildungsstand als Steuerfachangestellte.
• Werbeproblematik, eine wirksame Werbung ist mir praktisch nicht möglich
• Meine Kunden würden von einer Regelung für eine praxisgerechte Kooperationsmöglichkeit zwischen Steuerberater und selbständiger Buchhalterin profitieren. Gewinner von praxisgerechten Lösungen wären aber vor allem kleine bis mittelgroße Betriebe, da Effizienzsteigerungen zu erwarten sind. Beschränkungen wie in Deutschland sind in anderen europäischen Ländern nicht mehr anzutreffen. In den Niederlanden gibt es kein StBerG. In Österreich, obwohl stark reglementiert, dürfen wesentlich mehr Tätigkeiten ausgeübt werden. Diese reichen sogar bis zur Einnahmen/ Überschuss-Rechnung und Bilanzerstellung.
Bitte lassen Sie mich für meine Wahlentscheidung wissen, welche Haltung Sie zu diesem Thema einnehmen und ob Sie sich dafür einsetzen werden, eine praxisgerechte Regelung für meine berufliche Existenz zu schaffen und das Steuerberatungsgesetz entsprechend anzupassen.
Mit freundlichem Gruß
Sabine Linnertz