Frage an Hans Michelbach bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans Michelbach
CSU
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Hans Michelbach von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Michelbach,

2 kurze Fragen
1. wofür hat Peter Hartz das Bundesverdienstkreuz - das er wieder zurückgegeben hat - erhalten, und wer hat die Verleihung zu verantworten?

2. Mein 15 jähriger Sohn, und ich als sein leiblicher Vater würden gerne wissen, ob Wehrpflichtige nach Abschluß der Grundausbildung zu Auslandseinsätzen heran gezogen werden können?

Falls Sie auf das Kreiswehrersatzamt verweisen sollten, dort erhält man keine rechtsverbindliche Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Mayer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mayer,

Vielen Dank für Ihre Fragen, welche Sie mir gestern über www.abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen. Ich will Ihnen gern antworten, auch wenn Ihre Frage nicht in direktem Zusammenhang mit meinem Engagement als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Coburg/Kronach bzw. mit meinem Verantwortungsbereich Finanz- und Haushaltspolitik steht.

Um Ihnen zudem für die Zukunft etwaige Anfragen leichter zu machen, darf ich Sie gleichzeitig auf mein Coburger Bürgerbüro (09561/75031) verweisen. Gerne können Sie dort zum einen oder anderen zukünftigen Anliegen einen Termin mit mir vereinbaren.

Zu Ihren Fragen:
1. Herr Peter Hartz hat im Jahre 2002 aus den Händen des seinerzeitigen Bundespräsidenten Johannes Rau das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse erhalten. Auch ich habe mich seinerzeit gefragt, aus welchem Grunde dies geschehen ist und wer Initiator für die Aushändigung war. Ich habe daher Ihre jetzige Anfrage zum Anlass genommen, beim Bundespräsidialamt die Gründe zu hinterfragen. Bedauerlicher Weise konnte mir dort bisher keine Auskunft erteilt werden. Sollte jedoch in den nächsten Tagen eine Auskunft eingehen, werde ich diese an die hinterlegte Anschrift versenden.

2. Als Grundwehrdienstleistender muss Ihr Sohn nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen. Wenn er dies jedoch ausdrücklich wünschen sollte, so steht es ihm frei, dieses anzugeben. Eine Teilnahme am Auslandseinsatz erfordert in der Regel die Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst mit einer zusätzlichen Wehrdienstdauer von mind. 1 und max. 14 Monaten.

Ich hoffe, Ihnen zumindest teilweise behilflich gewesen sein zu können und verbleibe mit schönen Grüßen nach Rödental

Ihr
Hans Michelbach, MdB