Frage an Hans-Peter Bartels bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Peter Bartels
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Frage an Hans-Peter Bartels von Jürgen Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bartels,

zunächst einmal danke ich Ihnen für die schnelle Beantwortung meiner Frage und die Sachdarstellung, wie sie zum Inhalt der fraglichen Mail gekommen sind. Dies und nicht der Vergleich mit der NSA-Affäre war Zweck der Frage.

Es ist ja heute in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur den Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden, diesen mit richterlicher Genehmigung, möglich, an Mail-Verkehrsdaten und Mail-Inhalte zu kommen, sondern leider auch Privatpersonen.

Bei dieser Aussage beziehe ich mich auf Veröffentlichungen verschiedener Medien im November und Dezember 2012:

www.stern.de/politik/deutschland/pseudo-christliche-hetzseite-die-jagd-nach-den-machern-von-kreuznet-1927534.html vom 16. November 2012
Aus der Auflistung seiner Mails der vergangenen zwölf Monate sei ersichtlich, dass Jolie zwei bis drei Mal wöchentlich an kreuz.net schrieb, sagt David Berger, der die Kampagne "Stoppt kreuz.net" leitet, zu stern.de.

www.sueddeutsche.de/kultur/katholischer-geistlicher-auf-kreuznet-ertappt-fromm-und-frech-1.1524599 vom 16. November 2012
Initiative von Homosexuellen erzwang Outing
Mit "frecher jolie" unterschreibt der Pfarrer fast alle seine Posts. Mehr als diese Urheberschaft beichtet der kecke Priester jedoch nicht - obwohl sich nachweisen lässt, dass Jolie auch mehrmals per Mail mit der Redaktion von kreuz.net in Kontakt getreten ist.

www.echo-online.de/region/rhein-main/Kreuz-net-Gegen-Initiative-belastet-Pfarrer-Jolie-weiterhin;art7943,3476179 vom 07. Dezember 2012

Ähnlicher Inhalt und die Aussage, dass dieses der Polizei übergebene umfangreiche Material nicht nur Belege für E-Mail-Verbindungen (Also Verbindungsdaten), sondern auch Inhalte der Mails umfasst haben soll.

Wie stehen Sie persönlich zu diesem Geschehen? Muss das nicht konsequenterweise ebenso angeprangert und als Verstoß gegen Artikel 10 GG sowie gegen die einschlägigen Paragrafen des StGB verfolgt werden?

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