Hitzeschutz im SGB und kommunal verbindlich verankern: Werden Sie entsprechende gesetzliche Regelungen politisch vorantreiben?
In Deutschland wurden für die vergangenen Sommer jeweils tausende hitzebedingte zusätzliche Sterbefälle geschätzt – stille Tote, die in der öffentlichen Wahrnehmung oft kaum sichtbar sind. Werden Sie sich angesichts dieser Entwicklung dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im SGB V, IX und XI zu verankern und zugleich einen verbindlichen, finanziell abgesicherten kommunalen Hitzeschutz zu schaffen? Menschen mit Behinderungen, Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie Barrierekaskaden müssen dabei ausdrücklich berücksichtigt werden. Werden Sie entsprechende gesetzliche Regelungen politisch vorantreiben?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Ich persönlich sehe die Bewahrung der Schöpfung als ein Kernanliegen meines politischen Wirkens und stehe - wie die Union - zu den deutschen und europäischen Klimazielen.
Hierbei unterstütze ich das Vorgehen der Bundesregierung sowie den im Koalitionsvertrag festgelegten Weg. Ihre Anregung werde ich gerne mit meinen Kolleginnen und Kollegen erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. med. Hans Theiss, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
