Die Regierung hat beschlossen, die Frist für die THG-Quote vom 28.02. des Folgejahres auf den 15.11. des Quotenjahres vorzuziehen. Wieso kappt BMUV so die Anträge statt in Digitalisierungsinvestition?

Hansjörg Durz
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CSU
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Frage von Bastian S. •

Die Regierung hat beschlossen, die Frist für die THG-Quote vom 28.02. des Folgejahres auf den 15.11. des Quotenjahres vorzuziehen. Wieso kappt BMUV so die Anträge statt in Digitalisierungsinvestition?

Sehr geehrter Herr Durz,

Die Regierung hat beschlossen, die Frist für die THG-Quote vom 28.02. des Folgejahres auf den 15.11. des Quotenjahres vorzuziehen. Auf das vergangene Jahr übertragen, hätten EIN DRITTEL der zugelassenen Elektroautos kein Geld bekommen! Ganz Deutschland spricht von Digitalisierung - hier macht sich das Ministerium einen schlanken Fuß und kappt die Anträge von eMobilist*innen. Ein Drittel der im letzten Jahr zugelassenen Elektroautos wären mit den neuen Fristen nicht prämienberechtigt gewesen. Das wird in diesem Jahr Realität. Das Umweltbundesamt (UBA) und die Fachabteilung für die THG-Quote leisten sehr gute Arbeit, kommen aber angeblich mit der Fülle der Anträge nicht hinterher. Statt in die Digitalisierung des UBA zu investieren, kappt das BMUV die Anzahl der Anträge. Damit schränkt die Bundesregierung die THG-Quote als Instrument in der Verkehrswende massiv ein.

Ich bitte um ein Statement Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen

Bastian S.

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme, in der Sie das BMUV kritisieren.

Mir war dazu die sehr kritische Stellungnahme des ADAC bekannt, die für mehr Verbraucherfreundlichkeit diesbezüglich plädiert und die ich inhaltlich teile:

"Das Vorziehen der Frist schwächt das funktionierende Förderinstrument erheblich und führt in der Konsequenz dazu, dass viele Halter von Elektrofahrzeugen für das Jahr 2023 leer ausgehen. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Risiken für den Hochlauf der E-Mobilität nicht nachvollziehbar. Die THG-Quote ist ein zusätzlicher Kaufanreiz, der so verbraucherfreundlich wie möglich gestaltet werden muss. Insofern müssen Fristen angeboten werden, die es ermöglichen, dass alle Verbraucher bis zum Jahresende freie Wahl beim Quoten-Anbieter haben und der geplante Hochlauf der Elektromobilität nicht weiter durch unpraktikable Regelungen ins Stocken gerät"

ADAC-Sprecher

Ich habe Ihr Schreiben auch zum Anlass genommen, um die Bundesregierung in einer offiziellen Anfrage um Stellungnahme zu bitten.

Gerne werde ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung zukommen lassen. Wenden Sie sich dazu gerne per E-Mail an hansjoerg.durz@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Durz

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