Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll?

Hansjörg Durz
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CSU
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Frage von Robert O. •

Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll?

Sehr geehrter Herr Durz,

Neo-Broker verdienen ihr Geld durch den Payment for Order Flow. Die EU wird voraussichtlich ab 2026 dieses Geschäftsmodell verbieten. Das Verbot wird folgendermaßen begründet: 1) Das Modell sei intransparent, weil Neo-Broker keine Auswahl zwischen mehreren Handelsplätzen gewähren, die Käufer folglich an einen Handelsplatz gebunden sind und 2), dass Neo-Broker ihre Kunden zu unbedachten Käufen verleiten (https://www.n-tv.de/wirtschaft/Verbot-gefaehrdet-Geschaeftsmodell-von-Neobrokern-article24239235.html). Sobald eine entsprechende Verordnung von der EU verabschiedet wurde, sind die nationalen Parlamente verpflichtet, diese Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll? Ich bitte um eine Begründung Ihrer Entscheidung.

Mit freundlichem Gruß
Robert O.

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Da eine Zustimmung u.a. des EU-Parlamentes noch aussteht und somit der endgültige Gesetzestext noch nicht feststeht, kann ich noch keine Prognose zu meinem Abstimmungsverhalten im deutschen Parlament geben. Grundsätzlich unterstütze ich aber ebenso wie meine Partei, dass Menschen auch mithilfe von Börseninvestments z.B. für ihr Alter vorsorgen. Ich hoffe deshalb, dass die europäische Ebene eine Lösung findet, die insbesondere für Kleinanleger kostengünstige Möglichkeiten zum Investieren gibt. Der CSU-Europapolitiker und Finanzpolitiker Ferber hat im Namen meiner Partei deshalb an den Plänen der EU-Kommission deutliche Kritik geübt.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Durz

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