Verpflichtender digitaler Kassenbon + optional blauer Bon?

Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.
Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lucas K. •

Verpflichtender digitaler Kassenbon + optional blauer Bon?

Sehr geehrter Herr Ebner,
sollten digitale Kassenbons verpflichtend für alle Geschäfte sein? Wären Sie dafür, dass man die weißen Kassenzettel abschafft und dafür die blauen Kassenzettel verpflichtend für alle Geschäfte einführt? Der Kunde kann dann entscheiden: Papier oder digital. Aus meiner Sicht muss es dann aber ohne Anmeldung über einen QR-Code möglich sein, damit der Datenschutz gewährleistet bleibt.
Danke für eine Antwort!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

Ihr genannter Vorschlag - die verpflichtende Einführung des blauen Kassenzettels - erscheint mir aus chemikalienpolitischer Sicht durchaus sinnvoll.

Der blaue Kassenbon hat im Vergleich zum weißen nach derzeitigem Forschungsstand etliche Vorteile. Beide Schichten, die sich auf dem blauen Kassenzettel befinden, sind nach bisherigen Kenntnissen weder potenzielle Auslöser für Schäden in unserem Körper noch für die Umwelt. Somit ist eine Entsorgung im Altpapier sowie Recycling möglich.

Bei den weißen Kassenzetteln wird in Deutschland zwar seit des BPA-Verbots nun Bisphenol S (BPS) eingesetzt, wobei die Risiken dieser Substanz noch nicht abschließend geklärt sind - sicher ist gleichwohl, dass beide Stoffe hormonell wirksam sein können.  

Zur verpflichtenden Einführung eines digitalen Kassenbons schreibt das Bundesfinanzministerium: "Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das "Kassengesetz“, führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen" (Bundesministerium der Finanzen, 21.10.2021). 

Damit ist die Belegausgabepflicht bewusst technologie-neutral ausgestaltet. So bleibt den Kasseninhabern unbenommen, Belege beispielsweise auch per Mail oder auf das Handy auszugeben (unter Wahrung des Datenschutzes).

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

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