Frage an Harald Petzold bezüglich Recht

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Harald Petzold
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Harald Petzold von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Petzold,

Ergänzung zur Frage unter

http://www.abgeordnetenwatch.de/harald_petzold-778-78384--f434556.html#q434556

Anwaltshaftung: Plötzlich wird aus einem Anwalt der Feind des Mandanten

Inzwischen habe ich einen Aufsatz über die rechtlichen Grundlagen für die heutige Situation gefunden:

PDF]Direktanspruch gegen die Berufshaftpflicht- versicherung?
http://www.rak-nbg.de/cmsupload/img/WIR5_2010.pdf
Zwischenprüfung am 26.11.2010. Winterabschlussprüfung 2011/I am 18./19. Januar 2011. Direktanspruch gegen die Berufshaftpflicht- versicherung?

Daraus: Bei einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte unmittelbar einen Direktanspruch gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung. Nach einem Regierungsentwurf sollten auch Mandanten einen vergleichbaren Direktanspruch haben. Wegen “der Gefahr einer unkalkulierbaren Prämienexplosion” entschied man sich anders: Im Regelfall kann der Mandant nur gegen den Rechtsanwalt außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen.

Folge aus meiner Sicht: Wenn Mandanten aus finanziellen Gründen einen neuen Anwalt nicht bezahlen können und auch nicht eine Rechtsschutzversicherung abschließen konnten, müssen sie auf die gerichtliche Überprüfung ihrer Entschädigungsforderung verzichten. Hat das bei den Bemühungen um eine “Prämienstabilität” auch eine Rolle gespielt?

Nach Artikel 3 Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Muss dies auch der Gesetzgeber beachten? Ist die überdeutliche Benachteiligung der Mandanten verfassungsgemäß?
Wird Die Linke beantragen, dass sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages damit beschäftigt?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reht,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Fragen zur Thematik der Anwaltshaftung und erlaube mir, Ihre beiden Anfragen (vom 22. und 29.4.) gemeinsam zu beantworten.

Wenn ich Sie richtig verstehe, so kritisieren Sie, dass z.B. im Falle eines Unterliegens in einem Gerichtsprozess wegen einer Fristversäumnis durch den Anwalt dieser Anwaltsfehler allein nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch gegen diesen bzw. seine Haftpflichtversicherung zu haben. Vielmehr müsse der Betroffene beweisen, dass er den Prozess ohne diesen konkreten Anwaltsfehler (z.B. diese Fristversäumnis) gewonnen hätte, und in einem solchen Prozess könne der Anwalt dann Informationen vorbringen, die er erst durch den Betroffenen erhalten habe. Sie fordern stattdessen offenbar, dass der Anwalt (und damit seine Haftpflichtversicherung) bei einem Anwaltsfehler unabhängig davon, ob dieser Fehler ursächlich für den Verlust des Rechtsstreits gewesen ist, immer haftet (=so genannte Gefährdungshaftung).
Eine solche Gefährdungshaftung kann ich aber nicht befürworten. Denn dies würde zu dem kuriosen und ungerechten Ergebnis führen, dass bei einem Prozess, der eigentlich verloren gehen würde, weil z.B. der geltend gemachte Anspruch gar nicht besteht, derjenige, dessen Anwalt Fehler macht, von diesem bzw. dessen Haftpflichtversicherung etwas bekommen würde, was ihm gar nicht zusteht, während derjenige, dessen Anwalt alles richtig gemacht hat, leer ausgeht. Es bestünde dann sogar ein Anreiz, sich besonders schlechte oder unorganisierte Anwälte auszusuchen.
Des Weiteren ist das Thema Anwaltshaftung in der Rechtsprechung sehr gut aufgestellt und derzeit sehr mandanten-/auftraggeberfreundlich. So macht der Bundesgerichtshof Anwälte sogar für Fehlentscheidungen der Gerichte haftbar.

Auch wenn der Umstand, dass in einem Haftungsprozess der nun auf der anderen Seite stehende – ehemals eigene - Anwalt über Informationen verfügt, die er erst durch den Betroffenen erhalten hat, nicht ganz befriedigend ist, muss dies doch so hingenommen werden, weil die alternative Regelung, die Einführung einer Gefährdungshaftung, zu neuen, viel schwergewichtigeren Ungerechtigkeiten führen würde. Ich denke, dass Sie dies nachvollziehen können. Ich sehe daher keinen rechtpolitischen Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Petzold, MdB