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Guten Tag Frau Reichinnek, wer soll die Kosten der Differenzen zwischen den Nettokaltmieten lt. Sozialsatz und der Mieten lt. Mietspieg.tragen, wenn Sie eine Vermiet.Quote a.Bedürftige einfordern.

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Frage von Heike S. •

Guten Tag Frau Reichinnek, wer soll die Kosten der Differenzen zwischen den Nettokaltmieten lt. Sozialsatz und der Mieten lt. Mietspieg.tragen, wenn Sie eine Vermiet.Quote a.Bedürftige einfordern.

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Antwort von Die Linke

Guten Tag,

Wenn die Angemessenheits-Richtwerte für die Kosten der Unterkunft unter dem unteren Bereich des Mietspiegels liegen und der Mietspiegel genau denselben Bereich betrifft, dann dürften diese Richtwerte in aller Regel schon jetzt unzulässig sein. Denn die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft müssen korrekt ermittelt werden und die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiedergeben, das hat das Bundessozialgericht geklärt.

Die Linke fordert weitere Verbesserungen, damit die Wohnkosten in der Grundsicherung existenzsichernd sind. Das bedeutet oft höhere Angemessenheits-Richtwerte. Es muss wirklich sichergestellt sein, dass zu den Werten auch Wohnungen verfügbar sind. Das kann z.B. geschehen, indem nicht nur Bestandsmieten berücksichtigt werden, sondern auch Angebotsmieten.

Außerdem setzt sich die Linke für den Neubau und Ausbau von sozial gebundenem Wohnraum ein, damit es mehr bezahlbare Wohnungen gibt. Die Preise des sozial gebundenen Wohnraums sollten immer als angemessen gelten.

Viele Grüße
Heidi Reichinnek

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