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Hallo Frau Reichinnek, die neue GruSi verstößt nun noch klarer als H4 gegen Art.1 und Art.12 GG. Kann die Partei "die Linke" nicht Beschwerde beim BverfG einreichen? Dafür braucht man kein Quorum.

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Frage von Michael P. •

Hallo Frau Reichinnek, die neue GruSi verstößt nun noch klarer als H4 gegen Art.1 und Art.12 GG. Kann die Partei "die Linke" nicht Beschwerde beim BverfG einreichen? Dafür braucht man kein Quorum.

Das BverfG trägt an dem neuen Gesetz auch eine Mitschuld, ließ es doch "ein bisschen" Sanktion zu.

Eine Beschwerde kann jeder jederzeit einreichen. Doch sollte diese Beschwerde richtig durchdacht von Juristen eingereicht werden. Das sich betroffene wehren können bringt nichts, wenn denen das juristische Fachwissen fehlt. Sich an "Sozialverbände" zu wenden bringt nichts, da man diese nicht erreicht.(eigene Erfahrung)

Die GruSi fühlt sich an, als hätte die SPD den Hartz4 Schmutz, den sie all die Jahre mitschleppen, nochmal neu aufbereitet und mit voller Wucht auf Betroffene geworfen. Es wäre wichtig, das die Linke zeigt, das sie auch konkret dagegen vorgeht und nicht nur schöne Worte alla " wir setzen uns ein" propagiert. Eine Beschwerde ist kostenlos. Aber auch der Regelsatz deckt nach den Preisexplosionen längst nicht mehr den Grundbedarf. Arbeitslose hungern mittlerweile in diesem reichen Land. Das sind Zustände, wer wenn nicht die Linke, könnte dagegen kämpfen?

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